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Guide

Für Expats, Digitale Nomaden und Perpetual Traveler

5 Anbieter Internationaler Kranken-versicherungen im Kreuzverhör

Hast du als Digitaler Nomade oder Expat deine Heimat verlassen oder planst es? Bist du auf der Suche nach der richtigen langfristigen internationalen Krankenversicherung?

Dann bist du hier genau richtig. Ich habe alle Vertragsbedingungen der wichtigsten Anbieter studiert und die Kundenberater am Telefon ins Kreuzverhör genommen.

Bei meinem Vergleich ging es mir nicht um die Preise und einzelnen Leistungen der Versicherer – das ist abhängig von vielen Faktoren wie Alter, Region und was dir persönlich wichtig ist.

Ich habe mich stattdessen darauf fokussiert, die versteckten Paragraphen und versteckten Kosten herauszufinden, von denen du gar keine Ahnung haben kannst – wenn du nicht die ewig langen Vertragsbedingungen aller Anbieter studierst und Unklarheiten mit den Kundenberatern klärst. Diese wochenlange Arbeit nehme ich dir mit diesem Guide ab.

Recherchiert habe ich diese fünf Anbieter von dauerhaften internationalen (Voll-)Krankenversicherungen:

Ich gehe davon aus, dass dir klar ist, was der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung, einer (befristeten) Auslandskrankenversicherung und einer (langfristigen) internationalen Krankenversicherung ist.

Krankenversicherungen, die lediglich für maximal 1-5 Jahre gelten oder keine Vollversicherung sind, sind nicht enthalten. Dazu gehören HanseMerkur, ADAC, SafetyWing, STA Travel, TravelSecure etc.

Update November 2020: SafetyWing hat eine neue Vollversicherung herausgebracht (RemoteHealth), die auch unbegrenzt gültig ist. Ich werde die Recherche detailliert nachtragen, habe allerdings keine Eile damit, da SafetyWing dir kündigen kann und ich sie deshalb sowieso nicht empfehlen würde.

Update März 2021: Der BDAE hat mich kontaktiert und zu einigen Punkten nochmal Stellung bezogen. Die Anmerkungen findest du jeweils kursiv unter den jeweiligen Antworten auf die Fragen.

So gehst du diesen Guide zur Internationalen Krankenversicherung am besten durch

Leider kann ich ein so komplexes Thema nicht einfach in 1.000 Wörtern für dich zusammenfassen. Es gibt SEHR viel zu beachten. Manches mag für dich nicht wichtig sein, anderes lebensnotwendig. 

Ich kann dir trotzdem echt nur empfehlen, ALLES durchzulesen – denn du wirst nicht nur von vielen Infos überrascht sein, sondern wusstest bisher vielleicht gar nicht, dass sie für dich wichtig sind oder du danach fragen solltest.

1. Kundenservice & Persönlicher Eindruck

1. Kundenservice & Persönlicher Eindruck

2. Bürokratie & Vertragsabschluss

2. Bürokratie & Vertragsabschluss

3. Deckung& Regionen

3. Deckung
& Regionen

4. AbwicklungSchadensfälle

4. Abwicklung
Schadensfälle

5. Kündigung &Laufzeit

5. Kündigung &
Laufzeit

6. Tarife &versteckte Kosten

6. Tarife &
versteckte Kosten

7. Corona &Reisefreiheit

7. Corona &
Reisefreiheit

8. VersteckteParagraphen & Fazit

8. Versteckte
Paragraphen & Fazit

1. Kundenservice

a) Erreichbarkeit

Wie ist der Kundenservice? Wie schnell erreiche ich jemanden?

Ist es eine Hotline mit langen Wartezeiten, oder geht direkt jemand ans Telefon? In welchen Sprachen wird der Kundenservice angeboten?? Manchmal heißt es offiziell zum Beispiel, dass Deutsch angeboten wird, aber du bekommst nur englischsprachige Mitarbeiter ans Telefon.

Was ist an Wochenenden und Feiertagen?

? Viele haben zum Beispiel Call Center in Bangladesh etc., die neben schlechtem Sprachverständnis auch keine Entscheidungsgewalt haben (wenn z. B. Behandlungen genehmigt werden müssen, was oft der Fall ist).

Geht es nur über Telefon oder vielleicht auch per Whatsapp etc.? 

b) Persönlicher Eindruck (Transparenz &Freundlichkeit)

Wie ist mein persönlicher Eindruck vom Kundenservice nach mehreren Anrufen?

Wurde ich freundlich behandelt und alle meine Fragen offen und transparent beantwortet, oder hatte ich ein komisches Gefühl bei der Sache? Wurden mir vielleicht sogar Antworten verweigert?

Decken sich die Antworten mit dem, was in den Vertragsbedingungen steht?

c) Gibt es besonders positive Auffälligkeiten/besondere Services?

Ist irgendetwas besonders positiv herausgestochen (auf die negativen Auffälligkeiten gehe ich am Schluss ein)?

Gibt es besondere Services, die andere Versicherer nicht haben?

1. Kundenservice Cigna Passportcard BDAE Allianz Foyer Global Health
a) Erreichbarkeit
Wie ist der Kundenservice? Wie schnell erreiche ich jemanden?

Ist es eine Hotline mit langen Wartezeiten, oder geht direkt jemand ans Telefon? In welchen Sprachen wird der Kundenservice angeboten?

💡 Manchmal heißt es offiziell zum Beispiel, dass Deutsch angeboten wird, aber du bekommst nur englischsprachige Mitarbeiter ans Telefon.

Was ist an Wochenenden und Feiertagen?

💡 Viele haben zum Beispiel Call Center in Bangladesh etc., die neben schlechtem Sprachverständnis auch keine Entscheidungsgewalt haben (wenn z. B. Behandlungen genehmigt werden müssen, was oft der Fall ist).

Geht es nur über Telefon oder vielleicht auch per Whatsapp etc.?
Telefon-Hotline, etwas Wartezeit, aber ok. Am ersten Tag habe ich nur einen englischsprachigen Mitarbeiter ans Telefon bekommen, bei zweiter Recherche auch einen deutschen. Mit Abstand der beste Kundenservice. Zwar muss man 2-3 Ziffern in der Hotline eingeben für Sprache etc., aber ich hatte immer innerhalb von 20 Sekunden jemanden am Telefon. Das war nicht nur Zufall, sondern ist deren Serviceversprechen. Deutsche Muttersprachler (Englisch geht natürlich auch), Sitz ist in Hamburg. Da kriegst du auch am Wochenende nie irgendein Call Center am Arsch der Welt ans Telefon. Außerdem geht der Kontakt auch via Whatsapp (Messages, Sprachnachrichten & Anrufe) etc.

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Super schnell erreichbar. Deutsche Muttersprachler.

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Schlechter Eindruck. Hotline auf Englisch, nach längerem Warten wurde gesagt ich soll in 1-2 Stunden wieder anrufen. An anderem Tag nach wenigen Minuten durchgekommen. Der sprach dann Deutsch, war aber kein Muttersprachler und sehr schwer zu verstehen. Da ist es leichter, einen One-Night-Stand der dich geghostet hat, ans Telefon zu kriegen. Unglaublich. Unzählige Male habe ich die Telefonnummer angerufen und NIE ging jemand dran. Als ich die Whatsapp-Nummer versucht habe, ging einer dran (deutsch), der unterwegs war und mir sagte wir könnten zwischendurch unterbrochen werden. War dann auch so. Ich hab es noch 3x versucht, aber es ging keiner mehr ran und ich habe nie einen Rückruf erhalten. Auch Tage später geht keiner ran. Wenn die schon potentielle Kunden so behandeln, an denen sie noch Geld verdienen könnten, dann möchte ich nicht wissen, wie sie tatsächliche Kunden behandeln. Aus diesem Grund fehlen auch nachfolgend viele Angaben zu diesem Anbieter, vieles konnte ich nicht schriftlich finden. Ich häng mich weiter dran und versuchs immer mal wieder.
b) Persönlicher Eindruck (Transparenz &Freundlichkeit)
Wie ist mein persönlicher Eindruck vom Kundenservice nach mehreren Anrufen?

Wurde ich freundlich behandelt und alle meine Fragen offen und transparent beantwortet, oder hatte ich ein komisches Gefühl bei der Sache? Wurden mir vielleicht sogar Antworten verweigert?

Decken sich die Antworten mit dem, was in den Vertragsbedingungen steht?
Infos wurden nur extrem ungern gegeben, wenn ich mir nicht vorher ein Angebot online habe erstellen lassen. Das geht nur mit Zustimmung zu Datenspeicherung. Auf die Frage nach jährlicher Beitragsanpassung habe ich die Antwort bekommen: “Dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Das ist schon nicht so hoch, da müssen Sie mir vertrauen.” Ja nee, ist klar. Sehr arrogant und unfreundlich. Der deutsche Kundenberater bei zweiter Recherche war freundlich, allerdings deckten sich seine Ausgaben absolut nicht mit dem, was in den Vertragsbedingungen steht.Nachdem ich viele Erfahrungsberichte und Bewertungen online gelesen habe, wurde mein Eindruck bestätigt. Falsche Angaben und Behandlungszusagen/Kostenübernahmen am Telefon, auf die man sich verlässt, werden nicht eingehalten. Hinhaltetaktiken bei Nachfragen nach Stand der Kostenerstattung. Absolute Katastrophe, ich war echt schockiert. Sehr gute Gespräche mit allen Mitarbeitern gehabt - super freundlich, transparent und locker. Alles junge Leute, die unseren Lifestyle verstehen. Ich war richtig begeistert - hätte auch nicht gedacht, dass ich das mal über Gespräche mit einer Versicherung sage. Hab sogar richtig viel gelacht und konnte direkt mit dem Business Development Manager Ben sprechen. Die streichen nun sogar einen Abschnitt aus ihren Vertragsbedingungen, weil ich ja alles auseinandergepflückt habe mit ihm und der nicht mehr rein gehörte.

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Sehr freundlich, geben bereitwillig Auskunft über alles und sind transparent.

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Call-Center Mitarbeiter mit gebrochenem Deutsch hatte leider keine Ahnung von den meisten Dingen (und wohl auch nicht so viel logisches Denkvermögen - sorry), konnte viele Fragen nicht beantworten und ließ meine Fragen unbeantwortet stehen, auch keine Bemühung an höherer Stelle nachzufragen und auf mich zurückzukommen. Typischer Call-Center Mitarbeiter. Und das an einem Wochentag zu Geschäftszeiten - keine Ahnung, was dich da dann nachts oder am Wochenende erwartet, wenn Notfall eintritt. Die paar Minuten, die ich tatsächlich mit jemandem sprechen konnte, war er recht freundlich, konnte mir aber auch nicht alles so genau sagen. Da kein Rückruf kam und ich auch nach zig erneuten Anrufen nie wieder mit jemandem reden konnte, kann ich nicht mehr Aussagen dazu machen.
c) Gibt es besonders positive Auffälligkeiten/besondere Services?
Ist irgendetwas besonders positiv herausgestochen (auf die negativen Auffälligkeiten gehe ich am Schluss ein)?

Gibt es besondere Services, die andere Versicherer nicht haben?
Auch wie oben beschrieben. Absolute Katastrophe. Was mich auch noch schockiert hat und diesen Punkt noch bekräftigt: Ich hatte meine Daten für eine Angebotsanforderung eingegeben. Nach dem ersten Gespräch, nach dem ich so richtig genervt war von dem Typen, habe ich schriftlich um Löschung meiner Daten gebeten. Wurde mir auch schriftlich bestätigt. Als ich das nächste Mal anrufe, ohne nochmal vorher meine Daten online angegeben zu haben, fragt der mich nach meinem Namen. Und siehe da, meine ganzen Angaben waren doch noch da - hat er direkt drauf zugegriffen. Der wusste natürlich nicht, dass mir die Löschung von jemand anderem schon mal bestätigt wurde. Ich bleib lieber gar nicht versichert, als zu Cigna zu gehen. Sehr cool: Du musst niemals in Vorleistung gehen (solange du vor Ort mit Karte zahlen kannst), keinen Cent aus eigener Tasche zahlen. Die haben ein praktisches System entwickelt - eine MasterCard, die sie dir sofort mit dem ortsüblichen Betrag für diese Behandlung aufladen. Du kannst einfach schnell anrufen (die gehen ja sofort dran) oder per Whatsapp die Aufladung anfordern. So wird auch vermieden, dass dich ein besonders touristen-"freundlicher" Arzt abzockt - die kennen die Standard-Preise für Behandlungen in dem jeweiligen Land und klären das ansonsten direkt mit dem Arzt/Krankenhaus vor Ort. Du musst nicht aus eigener Tasche zahlen, es kann dir also nichts passieren. Super stressfrei!

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Cool ist, dass du eine Anwartschaft abschließen kannst, wenn du den Vertrag mal ne Weile aussetzen möchtest. Außerdem hast du eine Patienten-Rechtsschutzversicherung inklusive.

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Nichts weiter positiv aufgefallen. Wie oben beschrieben, ich konnte ja nicht mal wirklich mit jemandem sprechen. Unglaublich.

2. Vertragsabschluss

a) Vor und/oder nach Abreise abschließbar?
Kann ich die Internationale Krankenversicherung schon vor meiner Abreise aus Deutschland abschließen, muss ich das sogar, oder geht es auch, wenn ich schon im Ausland bin?

? Geht bei allen sowohl vor als auch nach der Abreise. Da alles internationale Krankenversicherungen sind, musst du deinen Lebensmittelpunkt aus D verlegt haben (Abmeldung ist nicht zwingend erforderlich in der Regel, hilft aber dabei, aus der alten deutschen KV rauszukommen – auch steuerlich natürlich empfehlenswert).

b) Welche Adresse kann/muss ich angeben als DN/PT?
Welche Adresse muss/kann ich im Vertrag angeben (insbesondere als Wohnsitzloser)?
Geht zum Beispiel die Adresse der Eltern/von Freunden?

Muss/darf es überhaupt eine Adresse in Deutschland sein?

c) Prinzip: Erstes Zielland & Weiterreise
Wie funktioniert das mit dem ersten Zielland? Gibt es Bedingungen, die ich wissen muss?

Wird der Beitrag danach bemessen, selbst wenn ich nur kurz dort bin und anschließend in ein anderes/günstigeres/teureres Land gehe?

Gibt es einen Mindestaufenthalt in diesem ersten Zielland? Was ist, wenn ich länger an einem Ort bleibe/mich entscheide dort zu leben?

d) Wie schnell geht Vertragsabschluss und wie viel Bürokratie ist nötig? Gesundheitsprüfung?

Wie schnell geht der Vertragsabschluss? Vom Zeitpunkt meiner Entscheidung für diesen Anbieter, in wie vielen Tagen/Wochen bin ich offiziell versichert und geschützt?

Muss ich erst postalisch haufenweise Papierkram erledigen, was schwierig ist, wenn ich schon unterwegs bin?

Ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich und wenn nicht, wie werden Ansprüche später geklärt?
Sind irgendwelche Dokumente/Berichte von vorherigen Versicherungen/Ärzten/Krankenhäusern nötig?

Wenn noch nicht bei Vertragsabschluss, dann später im Schadensfall? Immer oder nur bei Vorerkrankungen?

WICHTIG: Falls keine Gesundheitsprüfung erfolgt, heißt das nicht, dass Vorerkrankungen deshalb automatisch versichert sind. Du hast immer die Pflicht, ehrlich alles mitzuteilen. Sonst ist das normalerweise ein Kündigungsgrund und versichert ist diese Erkrankung dann sowieso nicht.

e) Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es und kosten manche extra?

  Kann ich mit Kreditkarte zahlen? Lastschrift? Überweisung? Ist ein deutsches Bankkonto erforderlich?
Muss ich das ganze Jahr im Voraus zahlen oder kann ich monatlich zahlen? Kostet das dann extra?


? Manchmal klingen die Beiträge auch erstmal sehr günstig, wenn du aber monatlich zahlen möchtest beispielsweise, können sich die Beiträge um bis zu 11% erhöhen – was VIEL ausmacht bei diesen Summen, und noch mehr natürlich mit steigendem Alter!

2. Vertragsabschluss Cigna Passportcard BDAE Allianz Foyer Global Health
a) Vor und/oder nach Abreise abschließbar
Kann ich die Internationale Krankenversicherung schon vor meiner Abreise aus Deutschland abschließen, muss ich das sogar, oder geht es auch, wenn ich schon im Ausland bin? 💡 Geht bei allen sowohl vor als auch nach der Abreise. Da alles internationale Krankenversicherungen sind, musst du deinen Lebensmittelpunkt aus D verlegt haben (Abmeldung ist nicht zwingend erforderlich in der Regel, hilft aber dabei, aus der alten deutschen KV rauszukommen - auch steuerlich natürlich empfehlenswert).
b) Welche Adresse kann/muss ich angeben als DN/PT?
Welche Adresse muss/kann ich im Vertrag angeben (insbesondere als Wohnsitzloser)?

Geht zum Beispiel die Adresse der Eltern/von Freunden?

Muss/darf es überhaupt eine Adresse in Deutschland sein?"
Keine Adresse in Deutschland möglich, muss im ersten Zielland sein. Deutsche Adresse der Eltern/Freunde z. B. ist ok. Kommunikation erfolgt per App/Whatsapp/Telefon/Email...

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Deutsche Adresse der Eltern/Freunde z. B. ist ok. Eine Adresse im Ausland geht auch, Versand dauert dann halt länger. Dokumente werden aber parallel auch per E-Mail geschickt.

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Deutsche Adresse der Eltern/Freunde z. B. ist ok Ziemlich egal. Adresse von Eltern in Deutschland z.B. ist ok - die Versicherungskarte wird halt dorthin geschickt, sonst kann per E-Mail kommuniziert werden.
c) Prinzip: Erstes Zielland & Weiterreise
Wie funktioniert das mit dem ersten Zielland? Gibt es Bedingungen, die ich wissen muss?

Wird der Beitrag danach bemessen, selbst wenn ich nur kurz dort bin und anschließend in ein anderes/günstigeres/teureres Land gehe?

Gibt es einen Mindestaufenthalt in diesem ersten Zielland? Was ist, wenn ich länger an einem Ort bleibe/mich entscheide dort zu leben?
Beiträge werden nach erstem Zielland berechnet, unabhängig davon, ob du nur kurz dort bist oder bleiben willst. Ziehst du dann weiter und bleibst länger in einer anderen Region, musst du die Region aber ändern.

Interessant ist, dass z. B. Ägypten weitaus teurer ist als Montenegro.Du musst eine Adresse im ersten Zielland angeben.
Braucht kein erstes Zielland von dir, Beiträge sind nach verschiedenen Zonen berechnet. In der von dir gewählten Zone und den preislich darunter liegenden, kannst du dich überall entsprechend deinem gewählten Tarif behandeln lassen (auch in Deutschland übrigens, wenn in deiner Zone enthalten). Du musst niemals irgendwas vorher melden, kannst hingehen wo du willst. In höheren Preiszonen bist du immer notfallversichert (wie lange siehst du weiter unten). Wenn du dich in einem Land niederlässt, das überhalb deiner Zone liegt, solltest du natürlich die Zone anpassen, damit du dort nicht nur notfallversichert bist sondern alle Behandlungen durchführen lassen kannst.

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Ein fixes Zielland ist nicht notwendig, du suchst dir halt eine passende Zone für dich aus. Im Antrag wird aber nach einem Zielland gefragt. Wenn du später allerdings zwischen den Zonen springst, außer es ist nur mal ein kurzer Trip, solltest du deine Zone anpassen da sonst nur kurzer Notfallschutz besteht. Wenn du ständig auf verschiedenen Kontinenten unterwegs bist, dann am besten gleich höchste Zone (4).

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Antragstellung kann online erfolgen. Vorerkrankungen können mit versichert werden, wenn diese In Vertragsbedingungen steht: “Ein Wechsel des Aufenthaltslandes einer versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen, da sich dieser Wechsel auf den Beitrag auswirkt.” Laut Kundenberater gilt das erst ab mehreren Wochen, wenn sich die Region ändert, da es viele verschiedene Preiszonen gibt und Beiträge angepasst werden müssen. Ob du dich dann auf die Aussage des Vertrags oder Kundenberaters verlässt, bleibt natürlich dir überlassen.
d) Wie schnell geht Vertragsabschluss und wie viel Bürokratie ist nötig? Gesundheitsprüfung?
Wie schnell geht der Vertragsabschluss? Vom Zeitpunkt meiner Entscheidung für diesen Anbieter, in wie vielen Tagen/Wochen bin ich offiziell versichert und geschützt?

Muss ich erst postalisch haufenweise Papierkram erledigen, was schwierig ist, wenn ich schon unterwegs bin?Muss ich erst postalisch haufenweise Papierkram erledigen, was schwierig ist, wenn ich schon unterwegs bin?

Ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich und wenn nicht, wie werden Ansprüche später geklärt?

Sind irgendwelche Dokumente/Berichte von vorherigen Versicherungen/Ärzten/Krankenhäusern nötig?

Wenn noch nicht bei Vertragsabschluss, dann später im Schadensfall? Immer oder nur bei Vorerkrankungen?

💡 WICHTIG: Falls keine Gesundheitsprüfung erfolgt, heißt das nicht, dass Vorerkrankungen deshalb automatisch versichert sind. Du hast immer die Pflicht, ehrlich alles mitzuteilen. Sonst ist das normalerweise ein Kündigungsgrund und versichert ist diese Erkrankung dann sowieso nicht.
Online möglich, Gesundheitsfragen beantworten. Schutz geht ab dem nächsten Tag, Antragsbearbeitung ist auch in der Regel innerhalb eines Tages erledigt.

Vetragsbedingungen: “Sie müssen nach Bedarf ihre vollständige medizinische Vorgeschichte bereitstellen.”
Vertragsabschluss geht innerhalb von 30 Minuten maximal, Schutz beginnt auch SOFORT. Nichts schriftliches nötig, geht sofort am Telefon solange du deine Zustimmung zur Aufzeichnung gibst. Du musst ein paar Gesundheitsfragen beantworten, die sich auf ernste Erkrankungen in den letzten 5 oder 10 Jahren beziehen, je nach Erkrankung. Dauert so zwei Minuten, bin überrascht wie schnell es ging (bin nun selbst zu PassportCard gewechselt endlich). Gesundheitsprüfung erfolgt bei Vorerkrankungen.

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
2-5 Tage. Gesundheitsfragebogen ausfüllen, einscannen, online hochladen. Für zu versichernde Personen ab 60 Jahren ist zusätzlich auf eigene Kosten ein ärztliches Gesundheitszeugnis beizubringen.

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Antragstellung kann online erfolgen. Vorerkrankungen können mit versichert werden, wenn diese nicht schwerwiegend sind, wobei hierfür ein entsprechender Risikozuschlag verlangt wird Etwa eine Woche. Online möglich, Gesundheitsfragen beantworten. Bei Vorerkrankung: In diesem Fall muss sich der Antragsteller einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Erkrankungen, die in dem Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Antragsannahme auftreten, werden als Vorerkrankungen betrachtet.Foyer bietet aber die Möglichkeit einer Moratoriumsklausel („MoratoriumTerms“) was mehr oder weniger bedeutet, dass Vorerkrankungen nach einer Wartezeit von 24 Monaten ggf. mit versichert werden (chronische Erkrankungen werden aber niemals mit versichert, sofern diese als Vorerkrankung, also vor Abschluss der Versicherung vorlagen).
e) Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es und kosten manche extra?
Kann ich mit Kreditkarte zahlen? Lastschrift? Überweisung? Ist ein deutsches Bankkonto erforderlich?

Muss ich das ganze Jahr im Voraus zahlen oder kann ich monatlich zahlen? Kostet das dann extra?

💡 Manchmal klingen die Beiträge auch erstmal sehr günstig, wenn du aber monatlich zahlen möchtest beispielsweise, können sich die Beiträge um bis zu 11% erhöhen - was VIEL ausmacht bei diesen Summen, und noch mehr natürlich mit steigendem Alter!
"Sie können Ihre Beiträge entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich mit Kreditkarte zahlen. Alternativ können Sie jährlich per Banküberweisung zahlen."

11% Aufschlag bei monatlicher Zahlung und 8% bei vierteljährlicher Zahlung
Mo­natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Kreditkarte und Lastschrift beides möglich, keine Extrakosten. Kein deutsches Konto notwendig.

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Überweisung (im Voraus): Zahlweise jährlich, halbjährlich (+ 2 %); Kreditkarte (+ 6 %): Zahlweise jährlich, halbjährlich (+ 2 %), vierteljährlich (+ 3 %), monatlich (+ 5 %)Lastschrift: Zahlweise jährlich, halbjährlich (+ 2 %) vierteljährlich (+ 3 %) monatlich (+ 5 %)HEISST: bei monatlicher Zahlung mit Kreditkarte sind es 11% mehr - bei den Beträgen ist das enorm!!!Anmerkung vom BDAE direkt: "Wir bieten nur noch jährliche oder halbjährliche Zahlweise an (Kreditkartenzahlungen sind mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden), dadurch entsteht ein maximaler Zuschlag von plus 8 Prozent. Wir wissen, dass es viel ist, aber wir suchen gerade kostengünstigere Alternativen wie zum Beispiel PayPal."

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Kreditkarte: jährlich 0 % Zuschlag, halbjährlich +3 % Zuschlag, vierteljährlich 4 % Zuschlag und monatlich +5 % Zuschlag; Banküberweisung (nicht Lastschrift!): jährlich 0 % Zuschlag, halbjährlich +3 % Zuschlag und vierteljährlich 4 % Zuschlag Zuschlag). Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich. Im Voraus per Banküberweisung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkartenabbuchung. Jährlich, 1/2 und 1/4-jährlich möglich. Monatlich nur mit europäischem Bankkonto. Foyer gibt einen Rabatt von 5% bei jährlicher Zahlweise - was im Grunde einfach eine andere Schreibweise ist, die Zusatzkosten werden halt von Anfang an mit einberechnet und bei jährlicher Zahlung ggf. abgezogen. Aber die Extrakosten sind schon im angegebenen Preis mit drin, kommen also nicht nochmal drauf - das ist der Unterschied.

3. Deckung & Regionen

a) Vorerkrankungen (teilweise zählen dazu sogar Sehschwäche + Zahnlücken?)

Ist es möglich, Vorerkrankungen wie Asthma, Diabetes u.ä. mit zu versichern? Oder grundsätzlich ausgeschlossen?

? Was ist bei “Kleinigkeiten” wie einer Sehschwäche oder bereits vorhandenen Zahnlücken? Werden dann später (falls im gewählten Tarif enthalten) Augentests und Sehstärken bezahlt? Wird später eine Zahnbehandlung bezahlt, zum Beispiel eine Krone, wenn die Lücke schon lange vorhanden ist? 

b) Gibt es Zonen/Regionen und wenn ja – welche und wie funktioniert das?
  Bin ich grundsätzlich weltweit abgesichert oder sind die Tarife in verschiedene Zonen aufgeteilt? Wenn ja, welche gibt es?

? Je nach Versicherung sind die USA ja eigentlich immer ausgeschlossen (außer explizit so gekauft), oft auch Kanada, Schweiz, Singapur, Hongkong und ähnliche Länder. Wie funktioniert das alles?

c) Abdeckung in nicht versicherten Regionen

Was ist, wenn ich trotzdem in eines dieser Länder muss/möchte? Bin ich dann dennoch für Notfälle dort versichert?

Für wie lange, und wie oft im Jahr? Muss ich diese Reisen vorher melden?

Muss ich nachweisen, wie lange ich dort war?

Werde ich von dort “evakuiert”, also in mein Heimatland oder an gewünschte Destination zurückgebracht?

d) Heimatbesuch
  Wie lange bin ich bei Heimatbesuch in Deutschland versichert? Wie oft im Jahr, wie viele Tage?

Muss ich das vorher melden? Muss ich die Anwesenheitszeiten nachweisen im Krankheitsfall? Wie?

? In der EU ist das zum Beispiel oft schwierig wenn keine Flugtickets vorhanden sind, du mit dem Wohnwagen reist oder ähnliches…

e) Welche Reisen muss ich VORHER melden?

Muss ich jemals irgendwelche Reisen vorher anmelden (z. B. Heimatbesuch, Reisen in eigentlich ausgeschlossene Länder) um Versicherungsschutz zu behalten?

Zu welchem Zeitpunkt muss das geschehen?

f) Freie Arztwahl oder nur Partnernetzwerk?

Kann ich zu jedem Arzt/Krankenhaus meiner Wahl gehen oder bin ich auf ein bestimmtes Netzwerk angewiesen,
um Leistungen erstattet zu bekommen? 
 
? Achtung: Stell dir vor du bist an abgelegenen Orten in Afrika, Asien oder sonstwo unterwegs – dann viel Spaß, wenn du nur zu einem Partner-Arzt oder Krankenhaus darfst. Das kann schon mal richtig weit weg sein.
Und selbst in anderen Regionen kann es sehr nervig sein, immer nur zu bestimmten Ärzten zu dürfen.

g) Private & Geschäftsreisen versichert?

Sind sowohl private als auch Geschäftsreisen abgedeckt?
? Gerade bei digitalen Nomaden und Perpetual Travelern ist das ja meist nicht abgrenzbar da es sich vermischt…

Muss ich irgendetwas nachweisen und wenn ja wie?
Wie sich herausstellt, ist das bei allen versichert – dachte, es gibt da vielleicht Ausnahmen, aber allet jut!

h) Sport & Abenteuer (Tauchen, Bergsteigen etc.)

Welche Sportarten sind abgedeckt? Welche Sportarten sind ausgeschlossen?

Z. B. Scuba Diving bis zu einer bestimmten Tiefe, Bergsteigen ab einer bestimmten Höhe, Skydiving?

i) Gibt es Wartezeiten für bestimmte Behandlungen?

? Wenn du schon weißt, dass du bald eine bestimmte Behandlung in Anspruch nehmen möchtest/musst, dann achte besonders auf die Wartezeiten für diese Behandlungen. Für einige Dinge musst du erst eine gewisse Zeit versichert sein, um sie nutzen zu können.

j) Reisefreiheit trotz Reisewarnung (vom Auswärtigen Amt z.B.)?
  Bin ich in Ländern versichert, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung oder Anmerkung zur Vorsicht ausgesprochen hat?

Werden dafür die Empfehlungen des deutschen Auswärtigen Amtes genommen oder irgendeine internationale Institution? Falls möglich – bin ich dann nur notfallversichert oder kann ich mich auch regulär dort behandeln (entsprechend meinem Tarif)?
 
? Achtung: Ich zum Beispiel habe im Sinai in Ägypten eine Base, wofür Deutschland immer mal wieder Reisewarnungen ausgegeben hat, obwohl in meiner Region absolut nichts gefährlich war. So etwas ändert sich ja ständig und bedeutet halt auch nicht, dass es tatsächlich gefährlich ist – und es ist sehr umständlich, das jedes Mal zu überprüfen.

3. Deckung & Regionen Cigna Passportcard BDAE Allianz Foyer Global Health
a) Vorerkrankungen (teilweise zählen dazu sogar Sehschwäche + Zahnlücken?)
Ist es möglich, Vorerkrankungen wie Asthma, Diabetes u.ä. mit zu versichern? Oder grundsätzlich ausgeschlossen?

💡 Was ist bei “Kleinigkeiten” wie einer Sehschwäche oder bereits vorhandenen Zahnlücken? Werden dann später (falls im gewählten Tarif enthalten) Augentests und Sehstärken bezahlt? Wird später eine Zahnbehandlung bezahlt, zum Beispiel eine Krone, wenn die Lücke schon lange vorhanden ist?
“Wir können unter manchen Umständen zustimmen, bestimmte Vorerkrankungen zu einem zusätzlichen Betrag einzuschließen.” Zu Augen und Sehschwäche konnte Kundenberater nichts konkretes sagen ob Kosten dann übernommen werden. Habe nichts in Versicherungsbedingungen dazu gefunden. Versicherung bei Vorerkrankungen oft möglich, individueller Risikozuschlag fällt natürlich an (Diabetes, Asthma etc. sind zum Beispiel möglich - einfach anfragen). Geht normalerweise ohne viel Papierkram und Ärztebescheingungen, ist aber natürlich individuell unterschiedlich und keine pauschale Aussage.

Kleinigkeiten wie Sehschwäche, Zahnlücke etc. sind nicht relevant und werden nicht als Vorerkrankung gewertet, Kosten für daraus resultierende Behandlungen werden problemlos übernommen. Als ich nun endlich selbst zu PPC gewechselt bin, wurde mir (im Premium-Tarif) sofort die Kostenübernahme für eine Brücke zugesagt, obwohl die Zahnlücken schon lange bestehen - da hat sich meine bisherige Versicherung geweigert gehabt.

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Ja, Vorerkrankungen können versichert werden - mit Risikozuschlägen. Sehschwäche oder Zahnlücke zählen auch schon zu Vorerkrankungen. Du musst also wirklich sehr genau alles aus deiner medizinischen Historie angeben. Im Fazit noch mehr dazu, was ich bedenklich finde.

Anmerkung direkt vom BDAE: "Überall wo Zahnersatz und Sehhilfen versichert sind, sind die Kosten für entsprechende Behandlungen bereits in den monatlichen Beitrag einkalkuliert. Es kann natürlich vorkommen, dass aufgrund von mehreren fehlenden Zähnen oder einem grauen Starr zusätzlich Risikozuschläge erhoben werden. Bei der Gesundheitsprüfung wird immer sehr individuell der gesamte Gesundheitszustand bewertet."

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Kundenberater konnte keine Angabe machen zu Dingen wie Sehschwäche, Zahnlücke etc. Auch kein Angebot, das nachzufragen und sich zurückzumelden. Größere Vorerkrankungen nach individueller Prüfung. “Ferner werden Erkrankungen, die zwischen dem Ausfüllen des relevanten Antragsformulars und dem Inkrafttreten Ihrer Police auftreten, ebenfalls als Vorerkrankungen betrachtet.“ Vorerkrankungen sind möglich zu versichern, dann ist eine umfassende medizinische Risikoprüfung zu beantragen. Alternativ “kann der Antragsteller sich – falls er/ sie 55 Jahre oder jünger ist – auch für ein “Moratorium” entscheiden. In diesem Fall wird für eine in den fünf Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene Vorerkrankung nach einer ununterbrochenen Wartezeit von zwei Jahren ohne ärztliche Heilbehandlung, Symptome, Beratung oder Medikation im Zusammenhang mit der Vorerkrankung Versicherungsschutz geleistet.”

Hast du schon eine Zahnlücke, ist eine spätere Krone oder sonstiges in dem Zusammenhang ausgeschlossen. Sehschwäche ist okay, je nach Tarif werden dann Augentests etc. trotzdem bezahlt.
b) Gibt es Zonen/Regionen und wenn ja - welche und wie funktioniert das?
Bin ich grundsätzlich weltweit abgesichert oder sind die Tarife in verschiedene Zonen aufgeteilt? Wenn ja, welche gibt es?

💡 Je nach Versicherung sind die USA ja eigentlich immer ausgeschlossen (außer explizit so gekauft), oft auch Kanada, Schweiz, Singapur, Hongkong und ähnliche Länder. Wie funktioniert das alles?
Worldwide including USA and Worldwide excluding USA.

Aber unterschiedliche Beiträge, je nach erstem Zielland.
5 verschiedene Zonen, monatlich änderbar. Du hast, entsprechend deinem Tarif, freie Behandlungswahl in allen Ländern deiner gewählten Zone und denen darunter. In den höheren (=teureren) Zonen, bist du notfallversichert. Dazu in den nächsten Punkten mehr.

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
4 Zonen, monatlich änderbar. Du hast, entsprechend deinem Tarif, freie Behandlungswahl in allen Ländern deiner gewählten Zone und denen darunter. In den höheren (=teureren) Zonen, bist du notfallversichert. Dazu unten mehr.

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
3 Zonen: Weltweit; Weltweit ohne USA; nur Afrika.

Du hast, entsprechend deinem Tarif, freie Behandlungswahl in allen Ländern deiner gewählten Zone und denen darunter. In den höheren (=teureren) Zonen, bist du notfallversichert. Dazu unten mehr.
Region 1: Weltweit, Region 2: Weltweit ohne USA.

Du hast, entsprechend deinem Tarif, freie Behandlungswahl in allen Ländern deiner gewählten Zone und denen darunter. In den höheren (=teureren) Zonen, bist du notfallversichert. Dazu unten mehr.
c) Abdeckung in nicht versicherten Regionen
Was ist, wenn ich trotzdem in eines dieser Länder muss/möchte? Bin ich dann dennoch für Notfälle dort versichert?

Für wie lange, und wie oft im Jahr? Muss ich diese Reisen vorher melden?

Muss ich nachweisen, wie lange ich dort war?

Werde ich von dort “evakuiert”, also in mein Heimatland oder an gewünschte Destination zurückgebracht?
"Der Versicherungsschutz für die Notaufnahme in ein Krankenhaus außerhalb des Versicherungsgebiets beschränkt sich auf maximal drei Wochen pro Reise und auf maximal 60 Tage pro Versicherungsdauer"

Bei Silver Plan z. B. Versicherungssumme gekappt auf 75.000€ - das reicht in den USA absolut nicht aus, die Kosten dort sind enorm. Höchstsummen sind sehr gering angesetzt, außerdem gibt es für alle möglichen Teile eines Bereichs wiederum einzelne Höchstsummen, die schnell ausgereizt sind.
Notfallbehandlung in höherer Zone: 60 Tage pro Reise, lediglich 1 Tag Unterbrechung notwendig, dann wieder 60 Tage, max. halbes Jahr pro Jahr. Keine Nachweise erforderlich (Außer natürlich du reizt das echt aus - das fällt dann schon auf. Immer schön ehrlich bleiben.)

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Maximal 42 Tage pro Jahr. Reise soll vorher gemeldet werden: “Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer bzw. dessen Beauftragten anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.” Anmerkung direkt vom BDAE:

"Wir haben noch nie einen Schaden abgelehnt, wenn jemand das Land nicht gemeldet hat. Das stimmt so nicht. Es ist für den Schadenfall einfach schneller zu prüfen, wenn wir schon das Aufenthaltsland kennen. Wir überlegen, diesen Punkt generell etwas flexibler zu gestalten und haben dies aktuell auf unserer Agenda."

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Maximal 42 Tage. Muss nachgewiesen werden durch Flugtickets etc.

“Heil- oder Folgebehandlungen, bei denen es sich nicht um einen Notfall handelt, sind nicht versichert, selbst dann nicht, wenn Sie nicht in der Lage sind, in ein Land innerhalb Ihres versicherten geografischen Geltungsbereichs zu reisen.”Hast du also einen Notfall aufgrund einer vorherigen Erkrankung, hast du Pech gehabt - selbst wenn es dir physisch nicht möglich ist, aus Deutschland auszureisen. Gilt also nur bei komplett neuen Erkrankungen/Unfällen.
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt von maximal sechs Wochen nur für medizinische Notfälle, Unfälle und Todesfälle.
d) Heimatbesuch
Wie lange bin ich bei Heimatbesuch in Deutschland versichert? Wie oft im Jahr, wie viele Tage?

Muss ich das vorher melden? Muss ich die Anwesenheitszeiten nachweisen im Krankheitsfall? Wie?

💡 In der EU ist das zum Beispiel oft schwierig wenn keine Flugtickets vorhanden sind, du mit dem Wohnwagen reist oder ähnliches…
180 Tage, Nachweis muss erbracht werden können Wenn Deutschland in deiner gewünschten Versicherungsregion inkludiert ist (oder in einer niedrigeren Zone als der), dann bist du immer dort versichert und kannst alle Behandlungen nach Wunsch dort machen lassen. Wenn du in niedrigerer Zone bist sind Notfallbehandlungen für 60 Tage pro Reise versichert, lediglich 1 Tag Unterbrechung notwendig, dann wieder 60 Tage möglich. Insgesamt maximal ein halbes Jahr pro Jahr.

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Bis zu 6 Monate (kumuliert), anteilig bei Abschluss außerhalb des regulären Versicherungsjahres. ABER: “Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.”

Anmerkung direkt vom BDAE: "Wir haben deswegen noch nie eine Leistung verweigert und bisher nur bei Missbrauchsverdacht einen Nachweis angefordert."

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Bis zu 6 Monate laut Kundenberater, habe ich aber komischerweise nicht gefunden in den Vertragsbedingungen. Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
e) Welche Reisen muss ich VORHER melden?
Muss ich jemals irgendwelche Reisen vorher anmelden (z. B. Heimatbesuch, Reisen in eigentlich ausgeschlossene Länder) um Versicherungsschutz zu behalten?

Zu welchem Zeitpunkt muss das geschehen?
Keine Keine

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Alle, die nicht in der eigenen Zone sind, inklusive Heimatbesuche!

Anmerkung direkt vom BDAE: "Wir nutzen das nicht als Leistungsverweigerungsgrund."

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Keine Laut Kundenberater nur wenn du mehrere Wochen irgendwo bleibst. ABER in Vertragsbedingungen steht: “Ein Wechsel des Aufenthaltslandes einer versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen, da sich dieser Wechsel auf den Beitrag auswirkt.” Wohlgemerkt Aufenthaltsland, nicht Wohnsitzland. Könnte dir also u. U. verweigert werden, weiß nicht wie es in der Praxis aussieht.
f) Freie Arztwahl oder nur Partnernetzwerk?
Kann ich zu jedem Arzt/Krankenhaus meiner Wahl gehen oder bin ich auf ein bestimmtes Netzwerk angewiesen,

um Leistungen erstattet zu bekommen? 💡 Achtung: Stell dir vor du bist an abgelegenen Orten in Afrika, Asien oder sonstwo unterwegs - dann viel Spaß, wenn du nur zu einem Partner-Arzt oder Krankenhaus darfst. Das kann schon mal richtig weit weg sein.

Und selbst in anderen Regionen kann es sehr nervig sein, immer nur zu bestimmten Ärzten zu dürfen.
Nur aus eigenem Netzwerk, keine freie Wahl!! Alles außerhalb des Netzwerks muss vorher abgesprochen werden - in der Praxis scheint es dann trotzdem zu Absagen zu kommen. Das Partnernetzwerk preisen die auch noch als Pluspunkt für dich an, da krieg ich echt zu viel! “Medical network comprising of over 1 million partnerships, including 89,000 behavioural health care professionals, and 11,400 facilities and clinics.” Das klingt vielleicht nach einer großen Auswahl, ist aber wirklich wenig, wenn du bedenkst, dass das weltweit gilt. Zweiter Kundenberater sagt mir, man hat freie Wahl. Im Vertrag steht aber ganz deutlich, dass es nicht so ist, daher würde ich mich auf mündliche Aussagen nicht verlassen, denn im Streitfall hast du dafür keine Nachweise. Genau so sehen auch die unzähligen Erfahrungsberichte online aus - viele finden nicht mal einen Partnerarzt in einem Umkreis von keine Ahnung wie vielen Kilometern. Selbst wenn sie am Telefon eine Zusage bekommen, dass sie zu Arzt/Krankenhaus XY dürfen, wurde ihnen später die Erstattung verweigert. Freie Wahl

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“Freie Wahl sofern diese nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für ihren Berufsstand – sofern vorhanden – oder die ortsübliche Gebühr abrechnen.”

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Freie Wahl Freie Wahl
g) Private & Geschäftsreisen versichert?
Sind sowohl private als auch Geschäftsreisen abgedeckt?

Muss ich irgendetwas nachweisen und wenn ja wie?
💡 Gerade bei digitalen Nomaden und Perpetual Travelern ist das ja meist nicht abgrenzbar da es sich vermischt…

Wie sich herausstellt, ist das bei allen versichert - dachte, es gibt da vielleicht Ausnahmen, aber allet jut!
h) Sport & Abenteuer (Tauchen, Bergsteigen etc.)
Welche Sportarten sind abgedeckt? Welche Sportarten sind ausgeschlossen?

Z. B. Scuba Diving bis zu einer bestimmten Tiefe, Bergsteigen ab einer bestimmten Höhe, Skydiving?
Ist gedeckt solange nur Hobby und nicht beruflich. Alles abgedeckt solange Hobby und nicht beruflich

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Abgedeckt solange Hobby und nicht beruflich/Wettkampf

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NICHT VERSICHERT!

“Ausschluss bei aktiver Teilnahme an Extrem- oder Profisportarten, insbesondere Bergsport, Wintersport, Pferdesport, Wassersport, Auto- und Motorsport, Kampfsportarten, Luftsport, verschiedene andere Sportarten, wie z. B. Bungeejumping.
Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
i) Gibt es Wartezeiten für bestimmte Behandlungen?
💡 Wenn du schon weißt, dass du bald eine bestimmte Behandlung in Anspruch nehmen möchtest/musst, dann achte besonders auf die

Wartezeiten für diese Behandlungen. Für einige Dinge musst du erst eine gewisse Zeit versichert sein, um sie nutzen zu können.
Erste 3 Monate: Präventative und routinemäßige zahnärztliche Behandlung

Erste 12 Monate: Größere restaurative zahnärztliche BehandlungenErste 18 Monate: Kieferorthopädische zahnärztliche Behandlung
Behandlung von psychischen oder neurologischen Erkrankungen Wartezeit von 12 Monaten, Psychotherapie 12 Monate, Sprachtherapie 12 Monate, Hörgeräte Wartezeit von 48 Monaten, falls nicht durch Unfall verursacht. Ist auch alles abhängig vom gewählten Tarif natürlich, also immer vorher checken.

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8 Monate für Entbindung, Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen. 12 Monate für Sehhilfen, Sehtests und Augenlaserbehandlungen. 24 Monate für Unfruchtbarkeitsbehandlungen.

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Ja, z. B. bei Psychiatrie und Psychotherapie* (sowieso nur bei stationärer und teilstationärer Behandlung gedeckt, aber dann auch Suizid & Persönlichkeitsstörungen etc ausgeschlossen also fast sinnlos, nur nach Trauma oder so) (nach einer Wartezeit von 10 Monaten) Zu Beginn gelten Wartezeiten, während dieser besteht Versicherungsschutz nur im Falle von Unfällen. Für Schwangerschaft (einschließlich damit verbundener Komplikationen), Entbindung, psychiatrische Leistungen, Psychotherapie und umfassende zahnärztliche Leistungen betragen die Wartezeiten zehn Monate.
j) Reisefreiheit trotz Reisewarnung (vom Auswärtigen Amt z.B.)?
Bin ich in Ländern versichert, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung oder Anmerkung zur Vorsicht ausgesprochen hat?

Werden dafür die Empfehlungen des deutschen Auswärtigen Amtes genommen oder irgendeine internationale Institution? Falls möglich - bin ich dann nur notfallversichert oder kann ich mich auch regulär dort behandeln (entsprechend meinem Tarif)?

💡 Achtung: Ich zum Beispiel habe im Sinai in Ägypten eine Base, wofür Deutschland immer mal wieder Reisewarnungen ausgegeben hat, obwohl in meiner Region absolut nichts gefährlich war. So etwas ändert sich ja ständig und bedeutet halt auch nicht, dass es tatsächlich gefährlich ist - und es ist sehr umständlich, das jedes Mal zu überprüfen.
Abgedeckt, solange kein Kriegsgebiet. Absolute Reisefreiheit! Das ist was für die echten Abenteurer unter uns: Du bist selbst in Kriegsgebieten versichert, solange du nicht aktiv am Kriegsgeschehen teilnimmst.

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Yes, auch beim BDAE gilt komplette Reisefreiheit: Du bist selbst in Kriegsgebieten versichert, solange du nicht aktiv am Kriegsgeschehen teilnimmst.

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AUFGEPASST - hier wird es etwas tricky: Ausgeschlossen ist ein “Aufenthalt in einem Land, bei dem die britische Regierung ihren Staatsbürgern empfohlen hat, dieses zu verlassen (unabhängig davon, welche Nationalität der Versicherte hat), und von „sämtlichen Reisen“ in dieses Land abrät; oder Reisen oder Aufenthalte, die länger als 28 Tage dauern, in einem Land oder Gebiet, bei dem die britische Regierung „von allen nicht absolut notwendigen Reisen abrät“. Der Ausschluss des passiven Kriegsrisikos gilt unabhängig davon, ob der Anspruch direkt oder indirekt aus einem Krieg, Aufruhr, zivilen Unruhen, Terrorismus, kriminellen oder anderweitigen illegalen Aktivitäten oder Maßnahmen gegen ausländische Feindseligkeiten hervorgeht, unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht.” Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.

4. Abwicklung der Schadensfälle

a) Was muss ich vor einer Behandlung machen?
Welche Behandlungen muss ich vorher genehmigen lassen?

b) Muss ich in Vorleistung gehen? Immer?
 
? Falls du bisher in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung warst, ist dir dieser Faktor vielleicht noch gar nicht so bewusst. Normalerweise ist es bei einer privaten Krankenversicherung ja nämlich so, dass du in Vorleistung gehst und die Erstattung beantragst. 

Daher ist es wichtig zu wissen: Muss ich die Behandlungen immer erst selbst bezahlen und dann Antrag auf Erstattung stellen? Was ist beispielsweise bei einem teuren Unfall oder wenn ich einfach nicht so viel Cash habe? Gibt es Ausnahmen? 

c) Wie umständlich ist der Erstattungsprozess? Viel Bürokratie?

  Wie erfolgt der Erstattungsprozess?

Muss das per Post passieren oder reichen Fotos per Email/Whatsapp? Gibt es vielleicht ein Online-Portal oder eine App dafür?

d) Welche Nachweise muss ich einreichen und wie schnell?

 Was genau wird von mir an Unterlagen benötigt, um eine Erstattung zu bekommen?

Muss ich diese immer vorher zum Arzt/Krankenhaus mitnehmen oder reichen Rechnungen/Protokolle im Nachhinein?

Wie schnell muss ich diese eingereicht haben und wann verfällt mein Erstattungsanspruch?

e) Wie lange dauert eine Erstattung im Regelfall?
Ist dafür ein bestimmtes Konto o.ä. erforderlich?

?Wie lange dauert es, bis meine Ansprüche überprüft wurden und ausgezahlt werden (ganz wichtig!)?

Geht das nur an ein bestimmtes Konto, z. B. ein deutsches, oder auch an ein ausländisches oder eine Kreditkarte?
Geht das nur an die Zahlungsform, die ich zur Begleichung der Arzt-/Krankenhausrechnung verwendet habe?

f) Wird mir immer die gesamte Summe erstattet?  

? In vielen Ländern wird Ausländern und Touristen viel zu viel berechnet, weil davon ausgegangen wird, dass die keine Ahnung von den üblichen Behandlungskosten in dem jeweiligen Land haben.

Was ist, wenn das bei mir der Fall ist? Davon habe ich als normaler Mensch ja keine Ahnung.

Wird mir garantiert, dass ich trotzdem mein Geld zurückbekomme? Oder wie wird dem vom Versicherer vorgebeugt?

Ich will ja nicht monatelang mit meiner Versicherung diskutieren und auf mein Geld warten oder, im schlimmsten Fall, sogar selbst für die Differenz aufkommen müssen.

⚠️ Ist mir selbst schon passiert in Ägypten (und Thailand). Weil ich schon länger dort gelebt hatte und mein ägyptischer Freund dabei war, wusste ich, dass mir mind. 5x so viel berechnet wurde als einem Ägypter. In einem anderen Land wäre mir das wahrscheinlich nicht aufgefallen, insbesondere wenn es nicht so ein extrem hoher Unterschied gewesen wäre.

4. Abwicklung der Schadensfälle Cigna Passportcard BDAE Allianz Foyer Global Health
a) Was muss ich vor einer Behandlung machen?

Welche Behandlungen muss ich vorher genehmigen lassen?
Vertragsbedingungen: “Sie müssen vor jeglicher Behandlung eine vorherige Genehmigung einholen.”

Laut Kundenberater: nicht notwendig. Ist ja mittlerweile eine durchgängige Geschichte, dass das nicht übereinstimt.Also: Du musst dich an Kundendienst wenden, um ein akzeptiertes Krankenhaus/Arzt genannt zu bekommen. In Notfällen, wenn nicht möglich, innerhalb von 48 Stunden melden. Dann werden die “im Rahmen der Versicherung” abgedeckten Kosten erstattet -> da du aber eigentlich verpflichtet bist dich immer vorher zu melden, kann das u. U. schief gehen (wie es viele Erfahrungsberichte schildern).
Einfach kurz per Whatsapp (Nachricht, Sprachnachricht, Anruf) oder telefonisch melden. Dann wird das entsprechende Guthaben auf deine PassportCard MasterCard geladen. Im Notfall klärt PassportCard das direkt mit dem Krankenhaus.

Absprache nötig bei Behandlung von psychischen oder neurologischen Erkrankungen, Psychotherapie, inklusive Massagen, Sprachtherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Chiropraktik und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Stationäre Anschlussrehabilitation, Hospiz. Spätestens 72 Stunden vor allen Krankenhausaufenthalten, Versorgungen im Hospiz und Transplantationen.

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Außer bei aufwändigen Zahnbehandlungen, für die ein Kostenplan erstellt wird, musst du bei ambulanten Behandlungen nichts weiter machen. Bei Krankenhausaufenthalten ist es ganz wichtig, dass du diese SOFORT meldest, und nicht erst nach 1-2 Tagen. Dann bekommst du keine Erstattung. Steht in den Vertragsbedingungen, hat mir die Kundenberaterin auch nochmal deutlich gemacht.

Anmerkung vom BDAE: "Es stimmt nicht, dass wir nicht leisten, wenn man sich erst Tage später bei uns meldet. Wir lehnen deswegen keine Leistung ab, wir können bei schneller Meldung einfach dann auch schneller eine Kostenübernahme vereinbaren – wir begleichen auch noch Rechnungen, die Monate später eingereicht wurden, wenn die Kunden in Vorleistung gegangen sind, aber dann dauert die Abwicklung länger."

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Viele Behandlungen benötigen Genehmigung - mindestens fünf Werktage vor Behandlungsbeginn per Post oder Email beantragen. Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden. Aus den Vetragsbedingungen konnte ich nur entnehmen:

Vorab Erstattungsformular herunterladen und vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen.
b) Muss ich in Vorleistung gehen? Immer?
💡 Falls du bisher in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung warst, ist dir dieser Faktor vielleicht noch gar nicht so bewusst. Normalerweise ist es bei einer privaten Krankenversicherung ja nämlich so, dass du in Vorleistung gehst und die Erstattung beantragst.

Daher ist es wichtig zu wissen: Muss ich die Behandlungen immer erst selbst bezahlen und dann Antrag auf Erstattung stellen? Was ist beispielsweise bei einem teuren Unfall oder wenn ich einfach nicht so viel Cash habe? Gibt es Ausnahmen?
Da du nur Zugriff auf Partnernetzwerk hast und vorher um Erlaubnis fragen musst, kann Cigna mit denen direkt abrechnen. Im Notfall, wenn du das nicht kannst, musst du in Vorleistung gehen. Du musst NIEMALS in Vorleistung gehen, solange du vor Ort mit Karte zahlen kannst (und die Leistung in deinem Tarif gedeckt ist natürlich). PassportCard lädt die erforderlichen Beträge sofort auf deine MasterCard.

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Ja, insbesondere bei ambulanten Behandlungen gibt es keine Möglichkeit, direkt mit dem Arzt abzurechnen. Bei sehr schweren Unfällen kann es eventuell anders geregelt werden, aber dazu gibt es keine genaueren Infos.

Anmerkung vom BDAE: "Sprengt die Behandlung das private Budget, dann klären wir das – es gibt die Möglichkeit, dass wir die Kosten direkt übernehmen. Aber hierfür sollten Versicherte bei uns nachfragen, denn es ist kein Standard-Prozess. Bei stationärer Behandlung (im Krankenhaus) fragen die Krankenhäuser oft nach wegen der Kostenübernahme durch den Versicherer. Bei Zahnersatz lassen wir uns einen Heil- und Kostenplan geben und können ebenfalls direkt die Kosten begleichen, so dass Versicherte nicht in Vorleistung gehen müssen."

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k.A. Eigentlich gehst du immer in Vorleistung. Aber: “Als besonderen Service können wir auf Anfrage die Versicherungsleistung direkt an den Leistungsträger zahlen, der die Rechnung ausstellt, zum Beispiel in Fällen, in denen die Erstattungssumme sehr hoch ist (über 2.000 EUR).”
c) Wie umständlich ist der Erstattungsprozess? Viel Bürokratie?
Wie erfolgt der Erstattungsprozess?

Muss das per Post passieren oder reichen Fotos per Email/Whatsapp? Gibt es vielleicht ein Online-Portal oder eine App dafür?
Nachweise erforderlich. Kostenrückerstattungsformular (gibt verschiedene für verschiedene Leistungen) herunterladen und per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Kein wirklicher Erstattungsprozess da du ja nicht in Vorleistung gehen musst. Einfach Foto von Rechnung per Whatsapp/Email schicken.

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Möglich per Email oder Web App. Allerdings sind viele Nachweise mit sehr bestimmten Kriterien erforderlich, siehe im folgenden Abschnitt 4d.

Anmerkung vom BDAE: "Wir bauen uns hier gewisse Sicherheiten ein – in der Praxis läuft das anders ab. Originale müssen bei uns erst ab 1.000 Euro Schadensumme eingereicht werden. Wir verlangen in der Praxis auch keine Übersetzung von den Kunden, sondern bieten per Auszahlungsbögen an, dass die Kunden selber beschreiben, was bei einer Behandlung bzw. einem Arztbesuch gemacht wurde und was die Diagnose ist. Das machen wir auf Vertrauensbasis. Die Originale dienen uns als Sicherheit vor möglichem Betrug.

Unverzüglich –bedeutet nicht nach zwangsläufig 1 bis 2 Tagen. Unsere Kunden haben laut Vertragsbedingungen sogar bis zu 3 Jahre Zeit, ihre Belege nachzureichen – insbesondere bei großen Schäden ist es natürlich sinnvoll, sich „unverzüglich“ zu melden, da es für unsere kalkulatorische Planung gut ist, wenn wir frühzeitig wissen, welche Schadensummen auf uns zu kommen, denn wir müssen ja unseren Versicherer informieren, wie viel Geld wir für die Schadenregulierung voraussichtlich benötigen. Wir arbeiten aber gerade daran, diesen Punkt in den Bedingungen neu zu formulieren – auch dank Ihres Hinweises!"

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MyHealth App, Online, Post. “Bei Kostenbelegen sollte der Versicherte die Originalunterlagen einreichen, die den jeweiligen landestypischen Rechtsvorschriften für die Rechnungserstellung entsprechen müssen. Um die Abwicklung zu erleichtern und die Kosten möglichst schnell erstatten zu können akzeptiert der Versicherer jedoch auch die telekommunikative Übermittlung von Kostenbelegen per E-Mail oder Telefax. Ambulante Behandlungen (geringfügige Erstattungskosten) per E-Mail.”
d) Welche Nachweise muss ich einreichen und wie schnell?
Was genau wird von mir an Unterlagen benötigt, um eine Erstattung zu bekommen?

Muss ich diese immer vorher zum Arzt/Krankenhaus mitnehmen oder reichen Rechnungen/Protokolle im Nachhinein?

Wie schnell muss ich diese eingereicht haben und wann verfällt mein Erstattungsanspruch?
Innerhalb von 48 Stunden melden. Wann Erstattungsanspruch verfällt, wusste Kundenberater nicht, in Vertragsbedingungen steht nichts. Keine besonderen Anforderungen an Rechnungen, Honorarnoten etc. Spätestens 36 Monate nach dem Datum der Erbrin­gung der medizinischen Leistungen.

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Extrem bürokratische und spezifische Anforderungen! Es gibt haufenweise Möglichkeiten, wie der BDAE eine Erstattung verweigern kann:

“Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn folgende Nachweise erbracht sind: Bezahlte Original-Belege, die den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum der behandelten Person, Namen und Anschrift des Behandlers, die Bezeichnung der Krankheit, die Angabe der vom Behandler erbrachten Leistungen nach Art, Ort und Behandlungszeitraum enthalten müssen.” Nur deutsche oder englischsprachige Belege werden akzeptiert, sonst musst du auf eigene Kosten übersetzen lassen. Alles muss zusammen, gleichzeitig eingereicht werden: Arztrechnung, Rezepte, Verordnungen etc.

Du bist außerdem verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles alle Schäden, die voraussichtlich eine Summe von 1.000 Euro überschreiten, BDAE unverzüglich (nicht erst nach 1-2 Tagen) anzuzeigen. Es gibt noch zahlreiche andere solcher Formulierungen in den Vertragsbedingungen, die jetzt aber den Rahmen sprengen. Deutsche Bürokratie!Anmerkung vom BDAE: "Wir bauen uns hier gewisse Sicherheiten ein – in der Praxis läuft das anders ab. Originale müssen bei uns erst ab 1.000 Euro Schadensumme eingereicht werden. Wir verlangen in der Praxis auch keine Übersetzung von den Kunden, sondern bieten per Auszahlungsbögen an, dass die Kunden selber beschreiben, was bei einer Behandlung bzw. einem Arztbesuch gemacht wurde und was die Diagnose ist. Das machen wir auf Vertrauensbasis. Die Originale dienen uns als Sicherheit vor möglichem Betrug.

Unverzüglich –bedeutet nicht nach zwangsläufig 1 bis 2 Tagen. Unsere Kunden haben laut Vertragsbedingungen sogar bis zu 3 Jahre Zeit, ihre Belege nachzureichen – insbesondere bei großen Schäden ist es natürlich sinnvoll, sich „unverzüglich“ zu melden, da es für unsere kalkulatorische Planung gut ist, wenn wir frühzeitig wissen, welche Schadensummen auf uns zu kommen, denn wir müssen ja unseren Versicherer informieren, wie viel Geld wir für die Schadenregulierung voraussichtlich benötigen. Wir arbeiten aber gerade daran, diesen Punkt in den Bedingungen neu zu formulieren – auch dank Ihres Hinweises!"

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Originaldokumente (Rechnungen), Zahlungsnachweise und Korrespondenz. Musst du 12 Monate lang aufbewahren und auf Verlangen einreichen, ist offiziell Eigentum des Versicherers. Leistungsansprüche müssen aber innerhalb von max. 6 Monaten eingereicht werden. Ziemlich bürokratische Anforderungen: Eigene Formblätter nötig, vom Arzt und dir ausgefüllt. Alle Rechnungen und Verordnungen müssen damit zusammen eingereicht werden, auf Deutsch, Englisch oder Französisch sein (sonst auf deine Kosten übersetzt werden) und folgendes enthalten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, vom Arzt genau vermerkte Krankheitsbezeichnung (Diagnose) bzw. präzise Umschreibung des Beschwerdebildes oder ICD-Kodes 9 bzw. 10, die einzelnen Leistungen mit Behandlungsdaten und Einzelpreisen, im Rahmen zahnärztlicher Behandlung sind auch die Bezeichnungen der behandelten oder ersetzten Zähne und die jeweils vorgenommenen Leistungen anzugeben. “Der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte müssen unverzüglich dem Versicherer alle zweckdienlichen Auskünfte erteilen und alle Anfragen beantworten, die an dem Versicherten gerichtet werden.” etc.

Erstattungsanspruch verfällt nach 3 Jahren.
e) Wie lange dauert eine Erstattung im Regelfall?

Ist dafür ein bestimmtes Konto o.ä. erforderlich?
💡Wie lange dauert es, bis meine Ansprüche überprüft wurden und ausgezahlt werden (ganz wichtig!)?

Geht das nur an ein bestimmtes Konto, z. B. ein deutsches, oder auch an ein ausländisches oder eine Kreditkarte? Geht das nur an die Zahlungsform, die ich zur Begleichung der Arzt-/Krankenhausrechnung verwendet habe?
"Normalerweise innerhalb von fünf Tagen" - Ist natürlich keine Garantie, nach oben sind keine Grenzen gesetzt, also ewig möglich. Genau das beklagen die zahlreichen negativen Erfahrungsberichte online auch - Hinhaltetaktiken, ewiges Hinterherrennen, sehr oft Erstattungsverweigerung trotz vorheriger Zusagen etc. Entfällt in der Regel, da du ja nicht in Vorleistung gehen musst.

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Laut Kundenberaterin: Bei kleineren Dingen wie einem Schnupfen 2-3 Wochen, bei größeren länger. Heißt, das ist komplett offen und sie haben keine zeitliche Verpflichtung. Laut Vertragsbedingungen: “Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlagszahlung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.” Sonst habe ich nichts weiter gefunden - scheint also wirklich keine Grenze nach oben zu geben.

Wenn du nach einem ganzen Monat schon nur das Zugeständnis bekommst, einen Mindestbetrag ausgezahlt zu bekommen, dann klingt das irgendwie nicht so verheißungsvoll, oder?

Anmerkung vom BDAE: "Das ist das worst-case-Szenario, weil es manchmal Stoßphasen gibt, wo wir extrem viele Rechnungen eingereicht bekommen, da kann es länger dauern; kommt auch auf den eingereichten Schaden und Umfang an (manche Kunden sammeln Rechnungen und schicken dann vieles auf einmal zu)"

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48 Stunden Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
f) Wird mir immer die gesamte Summe erstattet?
💡 In vielen Ländern wird Ausländern und Touristen viel zu viel berechnet, weil davon ausgegangen wird, dass die keine Ahnung von den üblichen Behandlungskosten in dem jeweiligen Land haben.

Was ist, wenn das bei mir der Fall ist? Davon habe ich als normaler Mensch ja keine Ahnung.

Wird mir garantiert, dass ich trotzdem mein Geld zurückbekomme? Oder wie wird dem vom Versicherer vorgebeugt?

Ich will ja nicht monatelang mit meiner Versicherung diskutieren und auf mein Geld warten oder, im schlimmsten Fall, sogar selbst für die Differenz aufkommen müssen.

⚠️ Ist mir selbst schon passiert in Ägypten (und Thailand). Weil ich schon länger dort gelebt hatte und mein ägyptischer Freund dabei war, wusste ich, dass mir mind. 5x so viel berechnet wurde als einem Ägypter. In einem anderen Land wäre mir das wahrscheinlich nicht aufgefallen, insbesondere wenn es nicht so ein extrem hoher Unterschied gewesen wäre.
Keine Angabe in Versicherungsbedingungen. Laut Kundenberater sollte das nicht passieren weil man ja vorher sowieso mit denen spricht und eine Erlaubnis einholt und das Partnerärzte sind. Im Notfall, also wenn du nicht vorher fragen konntest - viel Glück, das wieder zu bekommen. Dir kann nichts passieren, da du nie in Vorleistung gehst. PassportCard hat eine Übersicht aller ortsüblichen Kosten, mit den Beträgen wird deine Karte aufgeladen. Wenn der Arzt/das Krankenhaus mehr will, klären die das untereinander. PassportCard - der Schrecken aller Touri-Scammer, haha!

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Hier solltest du lieber vorher nachfragen, um auf Nummer Sicher zu gehen. Laut Vertrag hast du zwar keinen Anspruch auf die volle Zahlung, wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Aber der BDAE kennt sich natürlich aus und checkt das vorher für dich ab, wenn du dich bei ihnen meldest.

Anmerkung vom BDAE: "In der Praxis zahlen wir sogar oft mehr als das Ortsübliche."

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PECH GEHABT: "Außerdem erstatten wir die Kosten für medizinische Dienstleister nur, wenn sie angemessen sind und ihre Höhe den üblichen Gebühren für standardmäßige und allgemein anerkannte medizinische Verfahren entspricht. Wenn uns die Kosten unangemessen erscheinen, behalten wir uns das Recht vor, die Erstattung zu kürzen." PECH GEHABT: "Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen sowie die Leistungen anderer Behandler, soweit die Gebühren im Rahmen der landestypischen Bemessungsgrundlagen berechnet wurden und angemessen sind. Ferner ist der Versicherer zu einer derartigen Herabsetzung seiner Leistungen berechtigt, wenn für eine medizinisch erforderliche Behandlung oder für jede sonstige Maßnahme eine überhöhte Vergütung in Rechnung gestellt wurde.

5. Kündigung

a) Laufzeit des Versicherungsvertrages

Wie lange läuft der Vertrag jeweils? 
 

Achtung: Meist steht in den Versicherungsbedingungen, dass die Laufzeit jeweils ein Jahr beträgt. Manchmal ist aber auch eine Kündigung mitten im Versicherungsjahr möglich. Das klingt erstmal so, als könntest du einfach vorzeitig aussteigen.
Dann musst du aber natürlich in Anspruch genommene Leistungen dieses Versicherungsjahres zurückzahlen. Darauf also achten!


Alle Anbieter haben eine Vertragslaufzeit von einem Jahr.
Nur bei PassportCard ist das anders, da kannst du tatsächlich immer kündigen.


b) Kann die Versicherung dich einfach rausschmeißen?

⚠️ Wahrscheinlich der wichtigste Punkt überhaupt: ⚠️


Kann die Versicherung dir kündigen?

Den meisten Leuten nicht bewusst, dass eine Kündigungsfrist nicht nur für dich, sondern auch den Versicherer gilt. Das kennen wir aus der deutschen Pflichtversicherung halt nicht so. 
 
Hast du dann einmal einen teuren Unfall oder erkrankst chronisch und die Versicherung kündigt dir, dann viel Glück eine neue zu finden! Oder kann der Versicherer dann deine Beitragszahlungen massiv erhöhen? 
 
Note: Wenn du deine Beiträge nicht zahlst, kann dir natürlich immer gekündigt werden – davon rede ich hier nicht.

5. Kündigung Cigna Passportcard BDAE Allianz Foyer Global Health
a) Laufzeit des Versicherungsvertrages
Wie lange läuft der Vertrag jeweils? 💡 Achtung: Meist steht in den Versicherungsbedingungen, dass die Laufzeit jeweils ein Jahr beträgt. Manchmal ist aber auch eine Kündigung mitten im Versicherungsjahr möglich. Das klingt erstmal so, als könntest du einfach vorzeitig aussteigen. Dann musst du aber natürlich in Anspruch genommene Leistungen dieses Versicherungsjahres zurückzahlen. Darauf also achten! Alle Anbieter haben eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Nur bei PassportCard ist das anders, da kannst du tatsächlich immer kündigen.
b) Kann die Versicherung dich einfach rausschmeißen?
⚠️ Wahrscheinlich der wichtigste Punkt überhaupt: ⚠️

Kann die Versicherung dir kündigen?

Den meisten Leuten nicht bewusst, dass eine Kündigungsfrist nicht nur für dich, sondern auch den Versicherer gilt. Das kennen wir aus der deutschen Pflichtversicherung halt nicht so.

Hast du dann einmal einen teuren Unfall oder erkrankst chronisch und die Versicherung kündigt dir, dann viel Glück eine neue zu finden! Oder kann der Versicherer dann deine Beitragszahlungen massiv erhöhen?

Note: Wenn du deine Beiträge nicht zahlst, kann dir natürlich immer gekündigt werden - davon rede ich hier nicht.
JA, kann sie:

“Ihre Police wird automatisch erneuert und die Zahlung geht automatisch ein, es sei denn, Sie, oder unter bestimmten Umständen wir, entscheiden sich dazu, sie nicht zu erneuern.” Nicht näher erläutert, was das für Umstände sind.Wie wir Cigna mittlerweile kennen, ist das kein gutes Zeichen. Ist schon mehrmals passiert, hab ich sowohl von Bekannten gehört als auch in zig Online-Erfahrungsberichten gelesen.
NEIN!

Weder kann dir gekündigt werden, wenn du während deiner Versicherungslaufzeit eine Erkrankung entwickelst, noch können deine Beiträge deshalb erhöht werden!

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Hier ist der Unterschied, dass du in einem Gruppenvertrag bist. Laut Kundenberaterin kann dir nicht gekündigt werden. Ich bin aber ehrlich gesagt nicht komplett durchgestiegen, unter welchen Bedingungen oder ob das überhaupt das gekündigt werden kann. Das übersteigt meine Kenntnisse.

UPDATE: Der BDAE hat das nochmal schriftlich für mich aufgeklärt. DIR KANN NICHT GEKÜNDIGT WERDEN. Originaler Wortlaut: "Es ist richtig, dass es sich bei den von uns angebotenen Versicherungen um so genannte Gruppenversicherungsverträge handelt. Das heißt, dass wir (BDAE) Versicherungsnehmerin sind und mit verschiedenen Versicherern Gruppenversicherungsverträge abschließen. Das ist nicht unüblich und beispielsweise auch bei PassportCard der Fall. In diese Gruppenversicherungsverträge nehmen wir unsere Kunden auf. Demnach besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem BDAE und Versicherer und BDAE und Kunde. Wir (BDAE) können aus keinem Grund (außer bei Nicht-Zahlung) den Vertrag mit dem Kunden kündigen und auch der Versicherer kann dem Kunden nicht kündigen, da es hier keinerlei Vertragsbeziehung gibt."

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Kündbar an sich nicht, aber nach 1 Jahr erfolgt Erneuerung. Wenn dann ein Unfall, chronische Erkrankung o. ä. war: "Wir können die Beiträge, Leistungen und Regeln zum Verlängerungsdatum ändern, u. a. wie wir Beiträge berechnen/festlegen oder die Zahlungsmethode oder Häufigkeit der Zahlungen"

Heißt das, sie können dir nicht kündigen aber die Beiträge so in die Höhe treiben, dass es quasi unbezahlbar wird, oder verlangen, dass du von nun an nur noch jährlich im Voraus zahlen darfst? Scheint mir stark so.
Ich glaube nicht, bin mir aber nicht 100% sicher. Aus den Bedingungen: “In Bezug auf die betroffenen Versicherten endet der Versicherungsvertrag bei Wegfall einer der tariflich vorgesehenen Versicherbarkeitsbedingungen.”

Soweit ich weiß, heißt das nur, dass eine Kündigung möglich ist, wenn du z. B. zurück nach Deutschland ziehst, oder wenn du als Aufenthaltsland z. B. Südafrika angegeben hast, du nun aber die südafrikanische Staatsangehörigkeit angenommen hast - dann bist du ja kein Expat mehr. Dafür kenne ich mich aber nicht gut genau aus.

6. Tarife & (versteckte) Kosten

a) Tarife & Selbstbeteiligungen

Welche verschiedenen Tarife gibt es? Kann ich zusätzlich welche abschließen?
 
Gibt es eine Selbstbeteiligung oder kann ich freiwillig eine vereinbaren? Welche Beträge sind möglich?

Ist eine prozentuale Beteiligung an anfallenden Behandlungskosten möglich? Welche?

b) Versicherungssumme pro Jahr ausreichend? 

Wie hoch ist die jährliche Versicherungssumme – der höchste Betrag, der ausgezahlt wird?

? Das ist ja meist unterschiedlich je nach Tarif, kann aber manchmal zu niedrig sein. Passiert nämlich wirklich etwas Schlimmes, können die Kosten unfassbar hoch sein (besonders in den USA)- und genau für solche Fälle schließt man ja eine Krankenversicherung ab.

Ist die Gesamtsumme vielleicht sogar noch in Teilbeträge für die einzelnen Behandlungsarten unterteilt? 

c) Beitragserhöhungen nach Alter
In welchen Altersstufen/wie oft werden die Beiträge erhöht? Um wie viel Prozent, oder wie ist das geregelt?

? Manche Anbieter sind da nicht sonderlich transparent. Zunächst mag die monatliche Prämie ganz gut aussehen, doch wenn dich jedes Jahr massive Erhöhungen erwarten, dann ist die Versicherung nach kurzer Zeit trotzdem teurer als andere Anbieter.

d) Versteckte jährliche Beitragserhöhungen unabhängig vom Alter?

Welche jährlichen Beitragserhöhungen gibt es unabhängig vom Alter?

? Einige Versicherer bauen sich eine Klausel ein, die ihnen quasi unbegrenzte Beitragserhöhungen (unabhängig vom Alter) ermöglicht.
Dann hast du zwar das Recht, außerordentlich zu kündigen. Wenn du aber z. B. Vorerkrankungen entwickelt hast o. ä., wird es schwer, einen neuen Versicherer zu finden.


Meine hat beispielsweise jedes Jahr die Beitragssumme um 10% erhöht – mit der Begründung, dass internationale medizinische Kosten sich erhöht haben und wegen Inflation.

Wenn du dir das auf 10-20 Jahre oder noch länger ausrechnest, bist du ganz schnell bei Unsummen.
Und das wird dir vorher natürlich nicht mitgeteilt.

6. Tarife & (versteckte) Kosten Cigna Passportcard BDAE Allianz Foyer Global Health
a) Tarife & Selbstbeteiligungen
Welche verschiedenen Tarife gibt es? Kann ich zusätzlich welche abschließen?

Gibt es eine Selbstbeteiligung oder kann ich freiwillig eine vereinbaren? Welche Beträge sind möglich?

Ist eine prozentuale Beteiligung an anfallenden Behandlungskosten möglich? Welche?
3 + zahlreiche Zusatztarife für Zähne, ambulante Behandlung etc., das ist sonst alles ausgeschlossen.

Selbstbeteiligung möglich: €0 / €275 / €550 / €1,100 / €2,200 / €5,500 / €7,400

Prozentuale Beteiligung an anfallenden Behandlungskosten möglich: “First, choose your cost share percentage: 0% / 10% / 20% / 30% Next, choose your out of pocket maximum: €1,480 or €3,700”
s3 Tarife, immer 0€ Selbstbehalt

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
3 Tarife

Selbstbeteiligung: 0 Euro, 250 Euro, 500 Euro und 1.000 Euro

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
3 Tarife + zahlreiche Zusatztarife für Zähne, ambulante Behandlung, Schwangerschaft etc., sind sonst ausgeschlossen.

Selbstbeteiligung: 450€ / 750€ / 1.500€ / 3.000€ / 6.000€ / 10.000€
3 Tarife.

Selbstbeteiligung: 0 EUR, 250 EUR, 500 EUR, 1.000 EUR
b) Versicherungssumme pro Jahr ausreichend?
Wie hoch ist die jährliche Versicherungssumme - der höchste Betrag, der ausgezahlt wird?

💡 Das ist ja meist unterschiedlich je nach Tarif, kann aber manchmal zu niedrig sein. Passiert nämlich wirklich etwas Schlimmes, können die Kosten unfassbar hoch sein (besonders in den USA)- und genau für solche Fälle schließt man ja eine Krankenversicherung ab.

Ist die Gesamtsumme vielleicht sogar noch in Teilbeträge für die einzelnen Behandlungsarten unterteilt?
Silver: 1 Mio, Gold 2 Mio, Platinum unbegrenzt

ABER: gilt vor allem für stationäre Behandlungen, ambulante sind extrem gering, sowieso ist alles auf einzelne Posten aufgeteilt die alle separate Limits haben, insgesamt also geringere Abdeckung als es auf den ersten Blick scheint.
1.000.000 € / 3.500.000 € / 5.000.000 €

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
1.000.000 Euro / unbegrenzt / unbegrenzt

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Care: Höchsterstattungsbetrag €500.000 (niedrig!);

Care Plus: Höchsterstattungsbetrag €1.125.000;

Care Pro: Höchsterstattungsbetrag €2.250.000
Sehr gut: Kein Gesamtlimit bei der jährlichen Erstattungsleistung
c) Beitragserhöhungen nach Alter
In welchen Altersstufen/wie oft werden die Beiträge erhöht? Um wie viel Prozent, oder wie ist das geregelt?

💡 Manche Anbieter sind da nicht sonderlich transparent. Zunächst mag die monatliche Prämie ganz gut aussehen, doch wenn dich jedes Jahr massive Erhöhungen erwarten, dann ist die Versicherung nach kurzer Zeit trotzdem teurer als andere Anbieter.
Laut Kundenberater ca. 3% jährlich (kannst du dir einfach online ausrechnen und selbst überprüfen) Alle 5 Jahre gibt es Erhöhungen aufgrund des Alters.

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Alle 5 Jahre gibt es Erhöhungen aufgrund des Alters, siehe Tabelle

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Laut Kundenberater jedes Jahr 8-10% - das ist VIEL! Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
d) Versteckte jährliche Beitragserhöhungen unabhängig vom Alter?
Welche jährlichen Beitragserhöhungen gibt es unabhängig vom Alter?

💡 Einige Versicherer bauen sich eine Klausel ein, die ihnen quasi unbegrenzte Beitragserhöhungen (unabhängig vom Alter) ermöglicht.

Dann hast du zwar das Recht, außerordentlich zu kündigen. Wenn du aber z. B. Vorerkrankungen entwickelt hast o. ä., wird es schwer, einen neuen Versicherer zu finden.

Meine hat beispielsweise jedes Jahr die Beitragssumme um 10% erhöht - mit der Begründung, dass internationale medizinische Kosten sich erhöht haben und wegen Inflation.

Wenn du dir das auf 10-20 Jahre oder noch länger ausrechnest, bist du ganz schnell bei Unsummen.

Und das wird dir vorher natürlich nicht mitgeteilt.
Im Grunde hat der Kundenberater mir die Information verweigert.

Seine Aussage: "Das kann ich Ihnen nicht sagen. Da müssen Sie mir schon vertrauen, das ist nicht so viel."
Entsprechend offiziellem, unabhängigen Index

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Es gibt unregelmäßige Beitragsanpassungen, da konnte die Kundenberaterin mir keine “Regel” nennen. Der eine Tarif wurde z. B. um 2% angepasst letztes Jahr, der andere um 10-11%, aber dafür wurde er vorher jahrelang nicht angepasst.

Was aber hier zu beachten ist, ist, dass du in einem Gruppenvertrag bist. Wenn sich in dieser Gruppe die Kosten erhöhen, beispielsweise weil sich die Herren der Schöpfung in Thailand nur noch von KFC und Chang-Beer ernähren, während du dir als Yoga-Lehrerin auf Bali größte Mühe gibst, dich von Chia-Samen und Bio-Kokosmilch zu ernähren, dann hast du Pech gehabt. Die versauen dir dann deine schön günstigen Beiträge, weil sie die Gesamtkosten in die Höhe treiben und die nun mal auf alle umgewälzt werden.

Anmerkung vom BDAE: "Anhand des Alters- und Zonenmodells haben wir versucht, die Beiträge wesentlich individueller und fairer zu gestalten, damit eine sich gut ernährende Yogalehrerin in Thailand eben nicht benachteiligt wird, wenn sich ein älterer Herr „gehen lässt“ und einen ungesunden Lebensstil pflegt.

Das Thema Beitragsanpassungen haben wir inzwischen auf unserer Webseite in den FAQ erläutert. Auch hierzu hat uns Ihr Vergleich angeregt. Vielen Dank!"

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Laut Kundenberater nein, in den Versicherungsbedingungen ist die Möglichkeit aber gegeben. Finde es auch ein Warnzeichen und unglaubwürdig, dass da pauschal Nein gesagt wird - Inflation etc. ist ja real, ich bezweifle, dass die niemals ihre Beiträge anpassen. Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.

7. Corona & Reisefreiheit

a) Reisefreiheit und Versicherungsschutz trotz Warnungen? Test bezahlt?

Darf ich weiterhin in alle Länder reisen und Versicherungsschutz (vollen oder nur Notfall-?) genießen, selbst wenn diese als Risikogebiet gekennzeichnet sind?

Risikogebiete sind ja außerdem von jedem Land unterschiedlich definiert – wird da Deutschland als Maßstab genommen? Muss ich Reisen vorher melden und/oder um Erlaubnis fragen?

Wird mir der Corona-Test bezahlt?  

7. Corona & Reisefreiheit Cigna Passportcard BDAE Allianz Foyer Global Health
a) Reisefreiheit und Versicherungsschutz trotz Warnungen? Test bezahlt?
Darf ich weiterhin in alle Länder reisen und Versicherungsschutz (vollen oder nur Notfall-?) genießen, selbst wenn diese als Risikogebiet gekennzeichnet sind?

Risikogebiete sind ja außerdem von jedem Land unterschiedlich definiert - wird da Deutschland als Maßstab genommen? Muss ich Reisen vorher melden und/oder um Erlaubnis fragen?

Wird mir der Corona-Test bezahlt?
Ambulante Behandlungen sind immer ausgeschlossen, dafür ist ein Zusatztarif nötig. Auch dann nur wenn medizinisch notwendig. Ja, alles versichert, volle Reisefreiheit trotz Warnungen. PassportCard bezahlt auch einen Hausbesuch bei Symptomen.

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Reisefreiheit, Behandlungen werden übernommen je nach Tarif, bei medizinischer Notwendigkeit UND nach Anordnung durch einen Arzt.

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Bezüglich Reisefreiheit: Wusste Kundenberater nicht.

Laut schriftlichen Bedingungen nicht, wenn Auswärtiges Amt UK von nicht unbedingt nötigen Reisen abrät.

Bezüglich Versicherungsschutz: Corona ist Sonderfall laut Kundenberater und versichert, ABER in Versicherungsbedingungen steht Epidemien ausgeschlossen (jegliche "höhere Gewalt"). Bezüglich Kostenübernahme des Tests konnte Kundenberater mir keine Angabe machen.
Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.

8. Sonstige Auffälligkeiten & Versteckte Paragraphen

Was ist mir sonst noch beim Lesen der Vertragsbedingungen und in den Gesprächen mit den Kundenberatern aufgefallen?

Welche Paragraphen und Bedingungen sind vielleicht nicht so offensichtlich, haben aber dennoch krasse Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz?

Wo stimmen schriftliche Bedingungen mit mündlichen Aussagen nicht überein?

8. Sonstige Auffälligkeiten & Versteckte Paragraphen Cigna Passportcard BDAE Allianz Foyer Global Health
Was ist mir sonst noch beim Lesen der Vertragsbedingungen und in den Gesprächen mit den Kundenberatern aufgefallen?

Welche Paragraphen und Bedingungen sind vielleicht nicht so offensichtlich, haben aber dennoch krasse Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz?

Wo stimmen schriftliche Bedingungen mit mündlichen Aussagen nicht überein?
Weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Die haben sich so viele Ausschlüsse und Klauseln in ihre Verträge gepackt, dass selbst ich irgendwann keinen Bock mehr hatte, die alle zu lesen.

Einfach unfassbar.Ärzte haben null Handlungsfreiheit. Absolut jeder Pups muss von Cigna vorher abgesegnet werden. Hast du einen Unfall, und Cigna sagt dafür die Erstattung zu, heißt das noch lange nicht, dass der Arzt dadurch das Recht hat, einfach ein MRI zu machen. Nein, das muss auch wieder gesondert abgesegnet werden. Dann gibt’s da natürlich noch Verstöße gegen Datenschutz (aus persönlicher Erfahrung, siehe oben bei Kundenservice) und die unzähligen Erfahrungsberichte, welche die Hinhaltungstaktiken, die falschen Aussagen der Mitarbeiter usw. beschreiben. https://de.trustpilot.com/review/www.cigna.com https://www.consumeraffairs.com/insurance/cigna_health.html Wäre ich dort versichert, würde ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Für mich ist das tatsächlich die einzige Wahl, die sich nach meiner Recherche ergeben hat. Wenn du dir die Vertragsbedingungen der anderen (oder meine Zusammenfassung) durchgelesen hast, dann verstehst du, was ich meine.

Du musst niemals in Vorleistung gehen weil du die MasterCard hast, du bist nicht kündbar und hast keine Beitragserhöhungen zu erwarten, wenn du chronisch erkrankst oder sonstiges. Und genau für sowas sichern wir uns ja überhaupt ab. Im Ernstfall soll es halt reibungslos klappen und wir wollen uns nicht mit Erstattungen herumschlagen oder sogar im Regen stehen gelassen werden. Der Service ist einfach nur geil für unsere Nomaden-Anforderungen. Alles geht ganz fix per Whatsapp oder mit der App, du bekommst super schnell eine Antwort und da arbeiten keine verstaubten Heinis sondern coole Leute, mit denen du offen reden kannst.Ich wusste vorher ehrlich gesagt nicht mal, dass es die gibt, bin nur durch meine Recherche auf die gestoßen. Es hat sich aber sofort herausgestellt, dass PassportCard tatsächlich der einzige korrekte Anbieter ist. Sobald ich meinen alten Vertrag kündigen kann, werde ich zu denen wechseln (Anmerkung März 2021: Bin nun gewechselt und serh happy!)

https://www.passportcard.de/landing/grenzenlosefreiheit
Zum einen musst du jeden Heimatbesuch und jede Reise in eine andere Zone vorher melden. 42 Tage sind halt auch echt nicht viel - was ist, wenn mal ein Familiennotfall ist und ich länger in Deutschland sein will?

Außerdem bauen die sich auch so viele Kleinigkeiten da ein, bei denen sie die Leistung verweigern können, dass es für mich eine “red flag” ist. Bei den in den Antragsunterlagen gestellten Fragen muss man auch solche Umstände angeben, “denen man nur geringe Bedeutung beimisst”. Ansonsten verletzt man seine Anzeigepflicht und BDAE kann zurücktreten bzw. kündigen. Leider fehlt da eine Definition und das ist komplett offen zur Interpretation, welche deren Anwälte sich sicher vorteilhafter auslegen könnten als du dir. Verletze ich nun meine Pflicht, wenn ich vergesse, eine Mandelentzündung anzugeben, die ich vor 5 Jahren mal hatte? Vor 10? Für Impfkritiker ist BDAE sowieso nichts: “Behandlungen wegen solcher Krankheiten einschließlich ihrer Folgen, die durch die Unterlassung durch die Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene oder gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfungen auftreten, es sei denn, dass medizinische Gründe der Schutzimpfung entgegenstehen. In diesem Falle sind die medizinischen Gründe dem Versicherer durch ein ärztliches Attest zu belegen.”

Anmerkung vom BDAE: "42 Tage Heimatbesuch gibt es nur in den niedrigen Varianten des EXPAT INFINITY. Man hat ja die Wahl und kann auch die Premium-Variante nehmen, dann hat man das Problem nicht mehr. Ihre Kritik beim Thema Impfungen ist nachvollziehbar - dieser Passus ist unverständlich. Wir haben ihn in der Praxis übrigens noch nie angewandt und überarbeiten das „wording“ unserer Versicherungsbedingungen diesbezüglich gerade."

https://www.versichert-im-ausland.com/auslandskrankenversicherung-mit-grenzenloser-freiheit
Deren eigene medizinische Beratung ist nicht zuverlässig, darf man sich nicht drauf verlassen, sonst Pech gehabt, wie es im Kleingedruckten steht.

Ambulante Behandlungen sind in keinem der Tarife enthalten, nur stationäre! Folgende Leistungen erfordern zusätzlichen Tarif: Rücktransport, Ambulante Behandlungen, Zähne (sogar Notfall!), Schwangerschaft. Mir gefiel der Kundenservice gar nicht, weil weder vernünftiges Deutsch gesprochen wurde, noch irgendeine Kompetenz zu erahnen war. Auf viele Fragen bekam ich gar keine Antwort und mir wurde auch nicht angeboten, das für mich in Erfahrung zu bringen. Die doch gegebenen Antworten widersprachen sich oft mit den Vetragsbedingungen. Das wurde aber nicht verstanden.

Die Zuschläge für monatliche Beitragszahlungen sind enorm oder sogar gar nicht möglich.

Sportarten wie Tauchen, Bergsteigen, Paragliden usw. sind nicht versichert. Alle Behandlungen in Zusammenhang mit Übergewicht sind ausgeschlossen. Es gibt viele Dinge, die mir nicht gefallen und die ich äußerst alltagsuntauglich finde.
Sehr genaue Anforderungen an Nachweise - viel Bürokratie ist nie ein gutes Zeichen.

Dann: “Die Vertragskündigung kann entweder per Einschreiben oder durch Zustellungsurkunde bzw. durch Übergabe des Kündigungsschreibens gegen Empfangsbescheinigung erfolgen.” Hallo? Wir leben im 21. Jahrhundert und sind im Ausland unterwegs, wie umständlich ist das denn? Ansonsten weiß ich leider noch viele Dinge nicht, zum Beispiel bezüglich Reisefreiheit, Sportarten, welche Reisen genau gemeldet werden müssen, Heimatbesuch, eventuelle Zusatzkosten bei bestimmten Zahlungsarten der Beiträge etc.

Warum nicht? Zum einen steht in den Vertragsbedingungen nicht sehr viel. Aber vor allem weil es scheinbar fast unmöglich ist, jemanden ans Telefon zu bekommen und zurückgerufen wurde ich auch nicht. Ich muss aber sagen, dass ich generell aus dem Bekanntenkreis gute Dinge gehört habe - unbegrenzte Deckung ist ja auch super. Irgendwann hol ich die telefonische Recherche nochmal nach, da das hier aber nicht mein eigentlicher "Job" ist, ist es nicht Priorität.