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BDAE

Versicherungen vom BDAE Im überblick

Auf dieser Seite findest du sowohl die gesamte, ausführliche Recherche zur Internationalen Krankenversicherung des BDAE, als auch die Vertragsbedingungen und Anträge für die internationale Rechtsschutzversicherung, internationale Unfallversicherung und internationale Haftpflichtversicherung.

Der Abschluss der letzten drei sollte vor der Abmeldung aus Deutschland erfolgen, gilt danach aber auch ohne Wohnsitz weltweit. Die Krankenversicherung kannst du auch nach Abmeldung abschließen.

Achtung: Der BDAE versichert leider nur Deutsche, nicht Österreicher.

Super Service, Ausschlüsse beachten!

BDAE hat ein paar coole Extras und sehr guten Kundenservice. Es gibt lediglich ein paar Ausschlüsse und Details zu beachten.

✅ Option auf Anwartschaft (einzigartig)
✅ Patientenrechtsschutzversicherung inkl.
✅ Super freundlicher, schneller, deutscher Service
✅ bieten auch Rechtsschutz, Unfall und Haftpflicht an (separat)
⛔️ Heimatbesuche max. 42 Tage pro Jahr
⛔️ Erstattungen aufwendiger da keine Zahlkarte oder App

Rechtsschutz

Vertragsbedingungen& Antrag auf Rechtsschutz

Unfall

Vertragsbedingungen& Antrag auf Unfallversicherung

Haftpflicht

Vertragsbedingungen& Antrag auf Haftpflicht

Interview

YouTube Interview mit Anne-Katrin Schwanitz vom BDAE

Artikel

BDAE Expat Magazininterview mit Christina

YouTube Interview mit Anne vom BDAE

Das Interview ist in 14 Teile aufgeteilt, wenn du auf das Icon oben rechts im Player klickst, siehst du eine Übersicht aller 14 Themen.
Ansonsten ist hier die Playlist verlinkt.

BDAE

1. Kundenservice
a) Erreichbarkeit
Wie ist der Kundenservice? Wie schnell erreiche ich jemanden?

Ist es eine Hotline mit langen Wartezeiten, oder geht direkt jemand ans Telefon? In welchen Sprachen wird der Kundenservice angeboten?

💡 Manchmal heißt es offiziell zum Beispiel, dass Deutsch angeboten wird, aber du bekommst nur englischsprachige Mitarbeiter ans Telefon.

Was ist an Wochenenden und Feiertagen?

💡 Viele haben zum Beispiel Call Center in Bangladesh etc., die neben schlechtem Sprachverständnis auch keine Entscheidungsgewalt haben (wenn z. B. Behandlungen genehmigt werden müssen, was oft der Fall ist).

Geht es nur über Telefon oder vielleicht auch per Whatsapp etc.?
Super schnell erreichbar. Deutsche Muttersprachler.
b) Persönlicher Eindruck (Transparenz &Freundlichkeit)
Wie ist mein persönlicher Eindruck vom Kundenservice nach mehreren Anrufen?

Wurde ich freundlich behandelt und alle meine Fragen offen und transparent beantwortet, oder hatte ich ein komisches Gefühl bei der Sache? Wurden mir vielleicht sogar Antworten verweigert?

Decken sich die Antworten mit dem, was in den Vertragsbedingungen steht?
Sehr freundlich, geben bereitwillig Auskunft über alles und sind transparent.
c) Gibt es besonders positive Auffälligkeiten/besondere Services?
Ist irgendetwas besonders positiv herausgestochen (auf die negativen Auffälligkeiten gehe ich am Schluss ein)?

Gibt es besondere Services, die andere Versicherer nicht haben?
Cool ist, dass du eine Anwartschaft abschließen kannst, wenn du den Vertrag mal ne Weile aussetzen möchtest. Außerdem hast du eine Patienten-Rechtsschutzversicherung inklusive.

Mehr Infos dazu findest du im Interview mit Anne vom BDAE.
2. Vertragsabschluss
a) Vor und/oder nach Abreise abschließbar
Kann ich die Internationale Krankenversicherung schon vor meiner Abreise aus Deutschland abschließen, muss ich das sogar, oder geht es auch, wenn ich schon im Ausland bin? 💡 Geht bei allen sowohl vor als auch nach der Abreise. Da alles internationale Krankenversicherungen sind, musst du deinen Lebensmittelpunkt aus D verlegt haben (Abmeldung ist nicht zwingend erforderlich in der Regel, hilft aber dabei, aus der alten deutschen KV rauszukommen - auch steuerlich natürlich empfehlenswert).
b) Welche Adresse kann/muss ich angeben als DN/PT?
Welche Adresse muss/kann ich im Vertrag angeben (insbesondere als Wohnsitzloser)?

Geht zum Beispiel die Adresse der Eltern/von Freunden?

Muss/darf es überhaupt eine Adresse in Deutschland sein?"
Deutsche Adresse der Eltern/Freunde z. B. ist ok. Eine Adresse im Ausland geht auch, Versand dauert dann halt länger. Dokumente werden aber parallel auch per E-Mail geschickt.
c) Prinzip: Erstes Zielland & Weiterreise
Wie funktioniert das mit dem ersten Zielland? Gibt es Bedingungen, die ich wissen muss?

Wird der Beitrag danach bemessen, selbst wenn ich nur kurz dort bin und anschließend in ein anderes/günstigeres/teureres Land gehe?

Gibt es einen Mindestaufenthalt in diesem ersten Zielland? Was ist, wenn ich länger an einem Ort bleibe/mich entscheide dort zu leben?
Ein fixes Zielland ist nicht notwendig, du suchst dir halt eine passende Zone für dich aus. Im Antrag wird aber nach einem Zielland gefragt. Wenn du später allerdings zwischen den Zonen springst, außer es ist nur mal ein kurzer Trip, solltest du deine Zone anpassen da sonst nur kurzer Notfallschutz besteht. Wenn du ständig auf verschiedenen Kontinenten unterwegs bist, dann am besten gleich höchste Zone (4).
d) Wie schnell geht Vertragsabschluss und wie viel Bürokratie ist nötig? Gesundheitsprüfung?
Wie schnell geht der Vertragsabschluss? Vom Zeitpunkt meiner Entscheidung für diesen Anbieter, in wie vielen Tagen/Wochen bin ich offiziell versichert und geschützt?

Muss ich erst postalisch haufenweise Papierkram erledigen, was schwierig ist, wenn ich schon unterwegs bin?Muss ich erst postalisch haufenweise Papierkram erledigen, was schwierig ist, wenn ich schon unterwegs bin?

Ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich und wenn nicht, wie werden Ansprüche später geklärt?

Sind irgendwelche Dokumente/Berichte von vorherigen Versicherungen/Ärzten/Krankenhäusern nötig?

Wenn noch nicht bei Vertragsabschluss, dann später im Schadensfall? Immer oder nur bei Vorerkrankungen?

💡 WICHTIG: Falls keine Gesundheitsprüfung erfolgt, heißt das nicht, dass Vorerkrankungen deshalb automatisch versichert sind. Du hast immer die Pflicht, ehrlich alles mitzuteilen. Sonst ist das normalerweise ein Kündigungsgrund und versichert ist diese Erkrankung dann sowieso nicht.
2-5 Tage. Gesundheitsfragebogen ausfüllen, einscannen, online hochladen. Für zu versichernde Personen ab 60 Jahren ist zusätzlich auf eigene Kosten ein ärztliches Gesundheitszeugnis beizubringen.
e) Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es und kosten manche extra?
Kann ich mit Kreditkarte zahlen? Lastschrift? Überweisung? Ist ein deutsches Bankkonto erforderlich?

Muss ich das ganze Jahr im Voraus zahlen oder kann ich monatlich zahlen? Kostet das dann extra?

💡 Manchmal klingen die Beiträge auch erstmal sehr günstig, wenn du aber monatlich zahlen möchtest beispielsweise, können sich die Beiträge um bis zu 11% erhöhen - was VIEL ausmacht bei diesen Summen, und noch mehr natürlich mit steigendem Alter!
Überweisung (im Voraus): Zahlweise jährlich, halbjährlich (+ 2 %); Kreditkarte (+ 6 %): Zahlweise jährlich, halbjährlich (+ 2 %), vierteljährlich (+ 3 %), monatlich (+ 5 %)Lastschrift: Zahlweise jährlich, halbjährlich (+ 2 %) vierteljährlich (+ 3 %) monatlich (+ 5 %)HEISST: bei monatlicher Zahlung mit Kreditkarte sind es 11% mehr - bei den Beträgen ist das enorm!!!Anmerkung vom BDAE direkt: "Wir bieten nur noch jährliche oder halbjährliche Zahlweise an (Kreditkartenzahlungen sind mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden), dadurch entsteht ein maximaler Zuschlag von plus 8 Prozent. Wir wissen, dass es viel ist, aber wir suchen gerade kostengünstigere Alternativen wie zum Beispiel PayPal."
3. Deckung & Regionen
a) Vorerkrankungen (teilweise zählen dazu sogar Sehschwäche + Zahnlücken?)
Ist es möglich, Vorerkrankungen wie Asthma, Diabetes u.ä. mit zu versichern? Oder grundsätzlich ausgeschlossen?

💡 Was ist bei “Kleinigkeiten” wie einer Sehschwäche oder bereits vorhandenen Zahnlücken? Werden dann später (falls im gewählten Tarif enthalten) Augentests und Sehstärken bezahlt? Wird später eine Zahnbehandlung bezahlt, zum Beispiel eine Krone, wenn die Lücke schon lange vorhanden ist?
Dazu haben wir Anne direkt vom BDAE gefragt. Ihre Antworten findest du im Interview.
b) Gibt es Zonen/Regionen und wenn ja - welche und wie funktioniert das?
Bin ich grundsätzlich weltweit abgesichert oder sind die Tarife in verschiedene Zonen aufgeteilt? Wenn ja, welche gibt es?

💡 Je nach Versicherung sind die USA ja eigentlich immer ausgeschlossen (außer explizit so gekauft), oft auch Kanada, Schweiz, Singapur, Hongkong und ähnliche Länder. Wie funktioniert das alles?
4 Zonen, monatlich änderbar. Du hast, entsprechend deinem Tarif, freie Behandlungswahl in allen Ländern deiner gewählten Zone und denen darunter. In den höheren (=teureren) Zonen, bist du notfallversichert. Dazu unten mehr.
c) Abdeckung in nicht versicherten Regionen
Was ist, wenn ich trotzdem in eines dieser Länder muss/möchte? Bin ich dann dennoch für Notfälle dort versichert?

Für wie lange, und wie oft im Jahr? Muss ich diese Reisen vorher melden?

Muss ich nachweisen, wie lange ich dort war?

Werde ich von dort “evakuiert”, also in mein Heimatland oder an gewünschte Destination zurückgebracht?
Maximal 42 Tage pro Jahr. Reise soll vorher gemeldet werden: “Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer bzw. dessen Beauftragten anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.” Anmerkung direkt vom BDAE:

"Wir haben noch nie einen Schaden abgelehnt, wenn jemand das Land nicht gemeldet hat. Das stimmt so nicht. Es ist für den Schadenfall einfach schneller zu prüfen, wenn wir schon das Aufenthaltsland kennen. Wir überlegen, diesen Punkt generell etwas flexibler zu gestalten und haben dies aktuell auf unserer Agenda."
d) Heimatbesuch
Wie lange bin ich bei Heimatbesuch in Deutschland versichert? Wie oft im Jahr, wie viele Tage?

Muss ich das vorher melden? Muss ich die Anwesenheitszeiten nachweisen im Krankheitsfall? Wie?

💡 In der EU ist das zum Beispiel oft schwierig wenn keine Flugtickets vorhanden sind, du mit dem Wohnwagen reist oder ähnliches…
Bis zu 6 Monate (kumuliert), anteilig bei Abschluss außerhalb des regulären Versicherungsjahres. ABER: “Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.”

Anmerkung direkt vom BDAE: "Wir haben deswegen noch nie eine Leistung verweigert und bisher nur bei Missbrauchsverdacht einen Nachweis angefordert."
e) Welche Reisen muss ich VORHER melden?
Muss ich jemals irgendwelche Reisen vorher anmelden (z. B. Heimatbesuch, Reisen in eigentlich ausgeschlossene Länder) um Versicherungsschutz zu behalten?

Zu welchem Zeitpunkt muss das geschehen?
Alle, die nicht in der eigenen Zone sind, inklusive Heimatbesuche!

Anmerkung direkt vom BDAE: "Wir nutzen das nicht als Leistungsverweigerungsgrund."
f) Freie Arztwahl oder nur Partnernetzwerk?
Kann ich zu jedem Arzt/Krankenhaus meiner Wahl gehen oder bin ich auf ein bestimmtes Netzwerk angewiesen,

um Leistungen erstattet zu bekommen?💡 Achtung: Stell dir vor du bist an abgelegenen Orten in Afrika, Asien oder sonstwo unterwegs - dann viel Spaß, wenn du nur zu einem Partner-Arzt oder Krankenhaus darfst. Das kann schon mal richtig weit weg sein.

Und selbst in anderen Regionen kann es sehr nervig sein, immer nur zu bestimmten Ärzten zu dürfen.
“Freie Wahl sofern diese nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für ihren Berufsstand – sofern vorhanden – oder die ortsübliche Gebühr abrechnen.”
g) Private & Geschäftsreisen versichert?
Sind sowohl private als auch Geschäftsreisen abgedeckt?

Muss ich irgendetwas nachweisen und wenn ja wie?
💡 Gerade bei digitalen Nomaden und Perpetual Travelern ist das ja meist nicht abgrenzbar da es sich vermischt

Wie sich herausstellt, ist das bei allen versichert - dachte, es gibt da vielleicht Ausnahmen, aber allet jut!
h) Sport & Abenteuer (Tauchen, Bergsteigen etc.)
Welche Sportarten sind abgedeckt? Welche Sportarten sind ausgeschlossen?

Z. B. Scuba Diving bis zu einer bestimmten Tiefe, Bergsteigen ab einer bestimmten Höhe, Skydiving?
Abgedeckt solange Hobby und nicht beruflich/Wettkampf
i) Gibt es Wartezeiten für bestimmte Behandlungen?
💡 Wenn du schon weißt, dass du bald eine bestimmte Behandlung in Anspruch nehmen möchtest/musst, dann achte besonders auf die

Wartezeiten für diese Behandlungen. Für einige Dinge musst du erst eine gewisse Zeit versichert sein, um sie nutzen zu können.
8 Monate für Entbindung, Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen. 12 Monate für Sehhilfen, Sehtests und Augenlaserbehandlungen. 24 Monate für Unfruchtbarkeitsbehandlungen.
j) Reisefreiheit trotz Reisewarnung (vom Auswärtigen Amt z.B.)?
Bin ich in Ländern versichert, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung oder Anmerkung zur Vorsicht ausgesprochen hat?

Werden dafür die Empfehlungen des deutschen Auswärtigen Amtes genommen oder irgendeine internationale Institution? Falls möglich - bin ich dann nur notfallversichert oder kann ich mich auch regulär dort behandeln (entsprechend meinem Tarif)?

💡 Achtung: Ich zum Beispiel habe im Sinai in Ägypten eine Base, wofür Deutschland immer mal wieder Reisewarnungen ausgegeben hat, obwohl in meiner Region absolut nichts gefährlich war. So etwas ändert sich ja ständig und bedeutet halt auch nicht, dass es tatsächlich gefährlich ist - und es ist sehr umständlich, das jedes Mal zu überprüfen.
Yes, auch beim BDAE gilt komplette Reisefreiheit: Du bist selbst in Kriegsgebieten versichert, solange du nicht aktiv am Kriegsgeschehen teilnimmst.
4. Abwicklung der Schadensfälle
a) Was muss ich vor einer Behandlung machen?

Welche Behandlungen muss ich vorher genehmigen lassen?
Außer bei aufwändigen Zahnbehandlungen, für die ein Kostenplan erstellt wird, musst du bei ambulanten Behandlungen nichts weiter machen. Bei Krankenhausaufenthalten ist es ganz wichtig, dass du diese SOFORT meldest, und nicht erst nach 1-2 Tagen. Dann bekommst du keine Erstattung. Steht in den Vertragsbedingungen, hat mir die Kundenberaterin auch nochmal deutlich gemacht.

Anmerkung vom BDAE: "Es stimmt nicht, dass wir nicht leisten, wenn man sich erst Tage später bei uns meldet. Wir lehnen deswegen keine Leistung ab, wir können bei schneller Meldung einfach dann auch schneller eine Kostenübernahme vereinbaren – wir begleichen auch noch Rechnungen, die Monate später eingereicht wurden, wenn die Kunden in Vorleistung gegangen sind, aber dann dauert die Abwicklung länger."
b) Muss ich in Vorleistung gehen? Immer?
💡 Falls du bisher in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung warst, ist dir dieser Faktor vielleicht noch gar nicht so bewusst. Normalerweise ist es bei einer privaten Krankenversicherung ja nämlich so, dass du in Vorleistung gehst und die Erstattung beantragst.

Daher ist es wichtig zu wissen: Muss ich die Behandlungen immer erst selbst bezahlen und dann Antrag auf Erstattung stellen? Was ist beispielsweise bei einem teuren Unfall oder wenn ich einfach nicht so viel Cash habe? Gibt es Ausnahmen?
Ja, insbesondere bei ambulanten Behandlungen gibt es keine Möglichkeit, direkt mit dem Arzt abzurechnen. Bei sehr schweren Unfällen kann es eventuell anders geregelt werden, aber dazu gibt es keine genaueren Infos.

Anmerkung vom BDAE: "Sprengt die Behandlung das private Budget, dann klären wir das – es gibt die Möglichkeit, dass wir die Kosten direkt übernehmen. Aber hierfür sollten Versicherte bei uns nachfragen, denn es ist kein Standard-Prozess. Bei stationärer Behandlung (im Krankenhaus) fragen die Krankenhäuser oft nach wegen der Kostenübernahme durch den Versicherer. Bei Zahnersatz lassen wir uns einen Heil- und Kostenplan geben und können ebenfalls direkt die Kosten begleichen, so dass Versicherte nicht in Vorleistung gehen müssen."
c) Wie umständlich ist der Erstattungsprozess? Viel Bürokratie?
Wie erfolgt der Erstattungsprozess?

Muss das per Post passieren oder reichen Fotos per Email/Whatsapp? Gibt es vielleicht ein Online-Portal oder eine App dafür?
Möglich per Email oder Web App. Allerdings sind viele Nachweise mit sehr bestimmten Kriterien erforderlich, siehe im folgenden Abschnitt 4d.

Anmerkung vom BDAE: "Wir bauen uns hier gewisse Sicherheiten ein – in der Praxis läuft das anders ab. Originale müssen bei uns erst ab 1.000 Euro Schadensumme eingereicht werden. Wir verlangen in der Praxis auch keine Übersetzung von den Kunden, sondern bieten per Auszahlungsbögen an, dass die Kunden selber beschreiben, was bei einer Behandlung bzw. einem Arztbesuch gemacht wurde und was die Diagnose ist. Das machen wir auf Vertrauensbasis. Die Originale dienen uns als Sicherheit vor möglichem Betrug.

Unverzüglich –bedeutet nicht nach zwangsläufig 1 bis 2 Tagen. Unsere Kunden haben laut Vertragsbedingungen sogar bis zu 3 Jahre Zeit, ihre Belege nachzureichen – insbesondere bei großen Schäden ist es natürlich sinnvoll, sich „unverzüglich“ zu melden, da es für unsere kalkulatorische Planung gut ist, wenn wir frühzeitig wissen, welche Schadensummen auf uns zu kommen, denn wir müssen ja unseren Versicherer informieren, wie viel Geld wir für die Schadenregulierung voraussichtlich benötigen. Wir arbeiten aber gerade daran, diesen Punkt in den Bedingungen neu zu formulieren – auch dank Ihres Hinweises!"
d) Welche Nachweise muss ich einreichen und wie schnell?
Was genau wird von mir an Unterlagen benötigt, um eine Erstattung zu bekommen?

Muss ich diese immer vorher zum Arzt/Krankenhaus mitnehmen oder reichen Rechnungen/Protokolle im Nachhinein?

Wie schnell muss ich diese eingereicht haben und wann verfällt mein Erstattungsanspruch?
Extrem bürokratische und spezifische Anforderungen! Es gibt haufenweise Möglichkeiten, wie der BDAE eine Erstattung verweigern kann:

“Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn folgende Nachweise erbracht sind: Bezahlte Original-Belege, die den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum der behandelten Person, Namen und Anschrift des Behandlers, die Bezeichnung der Krankheit, die Angabe der vom Behandler erbrachten Leistungen nach Art, Ort und Behandlungszeitraum enthalten müssen.” Nur deutsche oder englischsprachige Belege werden akzeptiert, sonst musst du auf eigene Kosten übersetzen lassen. Alles muss zusammen, gleichzeitig eingereicht werden: Arztrechnung, Rezepte, Verordnungen etc.

Du bist außerdem verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles alle Schäden, die voraussichtlich eine Summe von 1.000 Euro überschreiten, BDAE unverzüglich (nicht erst nach 1-2 Tagen) anzuzeigen. Es gibt noch zahlreiche andere solcher Formulierungen in den Vertragsbedingungen, die jetzt aber den Rahmen sprengen. Deutsche Bürokratie!Anmerkung vom BDAE: "Wir bauen uns hier gewisse Sicherheiten ein – in der Praxis läuft das anders ab. Originale müssen bei uns erst ab 1.000 Euro Schadensumme eingereicht werden. Wir verlangen in der Praxis auch keine Übersetzung von den Kunden, sondern bieten per Auszahlungsbögen an, dass die Kunden selber beschreiben, was bei einer Behandlung bzw. einem Arztbesuch gemacht wurde und was die Diagnose ist. Das machen wir auf Vertrauensbasis. Die Originale dienen uns als Sicherheit vor möglichem Betrug.

Unverzüglich –bedeutet nicht nach zwangsläufig 1 bis 2 Tagen. Unsere Kunden haben laut Vertragsbedingungen sogar bis zu 3 Jahre Zeit, ihre Belege nachzureichen – insbesondere bei großen Schäden ist es natürlich sinnvoll, sich „unverzüglich“ zu melden, da es für unsere kalkulatorische Planung gut ist, wenn wir frühzeitig wissen, welche Schadensummen auf uns zu kommen, denn wir müssen ja unseren Versicherer informieren, wie viel Geld wir für die Schadenregulierung voraussichtlich benötigen. Wir arbeiten aber gerade daran, diesen Punkt in den Bedingungen neu zu formulieren – auch dank Ihres Hinweises!"
e) Wie lange dauert eine Erstattung im Regelfall?

Ist dafür ein bestimmtes Konto o.ä. erforderlich?
💡Wie lange dauert es, bis meine Ansprüche überprüft wurden und ausgezahlt werden (ganz wichtig!)?

Geht das nur an ein bestimmtes Konto, z. B. ein deutsches, oder auch an ein ausländisches oder eine Kreditkarte?Geht das nur an die Zahlungsform, die ich zur Begleichung der Arzt-/Krankenhausrechnung verwendet habe?
Laut Kundenberaterin: Bei kleineren Dingen wie einem Schnupfen 2-3 Wochen, bei größeren länger. Heißt, das ist komplett offen und sie haben keine zeitliche Verpflichtung. Laut Vertragsbedingungen: “Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlagszahlung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.” Sonst habe ich nichts weiter gefunden - scheint also wirklich keine Grenze nach oben zu geben.

Wenn du nach einem ganzen Monat schon nur das Zugeständnis bekommst, einen Mindestbetrag ausgezahlt zu bekommen, dann klingt das irgendwie nicht so verheißungsvoll, oder?

Anmerkung vom BDAE: "Das ist das worst-case-Szenario, weil es manchmal Stoßphasen gibt, wo wir extrem viele Rechnungen eingereicht bekommen, da kann es länger dauern; kommt auch auf den eingereichten Schaden und Umfang an (manche Kunden sammeln Rechnungen und schicken dann vieles auf einmal zu)"
f) Wird mir immer die gesamte Summe erstattet?
💡 In vielen Ländern wird Ausländern und Touristen viel zu viel berechnet, weil davon ausgegangen wird, dass die keine Ahnung von den üblichen Behandlungskosten in dem jeweiligen Land haben.

Was ist, wenn das bei mir der Fall ist? Davon habe ich als normaler Mensch ja keine Ahnung.

Wird mir garantiert, dass ich trotzdem mein Geld zurückbekomme? Oder wie wird dem vom Versicherer vorgebeugt?

Ich will ja nicht monatelang mit meiner Versicherung diskutieren und auf mein Geld warten oder, im schlimmsten Fall, sogar selbst für die Differenz aufkommen müssen.

⚠️ Ist mir selbst schon passiert in Ägypten (und Thailand). Weil ich schon länger dort gelebt hatte und mein ägyptischer Freund dabei war, wusste ich, dass mir mind. 5x so viel berechnet wurde als einem Ägypter. In einem anderen Land wäre mir das wahrscheinlich nicht aufgefallen, insbesondere wenn es nicht so ein extrem hoher Unterschied gewesen wäre.
Hier solltest du lieber vorher nachfragen, um auf Nummer Sicher zu gehen. Laut Vertrag hast du zwar keinen Anspruch auf die volle Zahlung, wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Aber der BDAE kennt sich natürlich aus und checkt das vorher für dich ab, wenn du dich bei ihnen meldest.

Anmerkung vom BDAE: "In der Praxis zahlen wir sogar oft mehr als das Ortsübliche."
5. Kündigung
a) Laufzeit des Versicherungsvertrages
Wie lange läuft der Vertrag jeweils? 💡 Achtung: Meist steht in den Versicherungsbedingungen, dass die Laufzeit jeweils ein Jahr beträgt. Manchmal ist aber auch eine Kündigung mitten im Versicherungsjahr möglich. Das klingt erstmal so, als könntest du einfach vorzeitig aussteigen. Dann musst du aber natürlich in Anspruch genommene Leistungen dieses Versicherungsjahres zurückzahlen. Darauf also achten! Alle Anbieter haben eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Nur bei PassportCard ist das anders, da kannst du tatsächlich immer kündigen.
b) Kann die Versicherung dich einfach rausschmeißen?
⚠️ Wahrscheinlich der wichtigste Punkt überhaupt: ⚠️

Kann die Versicherung dir kündigen?

Den meisten Leuten nicht bewusst, dass eine Kündigungsfrist nicht nur für dich, sondern auch den Versicherer gilt. Das kennen wir aus der deutschen Pflichtversicherung halt nicht so.

Hast du dann einmal einen teuren Unfall oder erkrankst chronisch und die Versicherung kündigt dir, dann viel Glück eine neue zu finden! Oder kann der Versicherer dann deine Beitragszahlungen massiv erhöhen?

Note: Wenn du deine Beiträge nicht zahlst, kann dir natürlich immer gekündigt werden - davon rede ich hier nicht.
Hier ist der Unterschied, dass du in einem Gruppenvertrag bist. Laut Kundenberaterin kann dir nicht gekündigt werden. Ich bin aber ehrlich gesagt nicht komplett durchgestiegen, unter welchen Bedingungen oder ob das überhaupt das gekündigt werden kann. Das übersteigt meine Kenntnisse.

UPDATE: Der BDAE hat das nochmal schriftlich für mich aufgeklärt. DIR KANN NICHT GEKÜNDIGT WERDEN. Originaler Wortlaut: "Es ist richtig, dass es sich bei den von uns angebotenen Versicherungen um so genannte Gruppenversicherungsverträge handelt. Das heißt, dass wir (BDAE) Versicherungsnehmerin sind und mit verschiedenen Versicherern Gruppenversicherungsverträge abschließen. Das ist nicht unüblich und beispielsweise auch bei PassportCard der Fall. In diese Gruppenversicherungsverträge nehmen wir unsere Kunden auf. Demnach besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem BDAE und Versicherer und BDAE und Kunde. Wir (BDAE) können aus keinem Grund (außer bei Nicht-Zahlung) den Vertrag mit dem Kunden kündigen und auch der Versicherer kann dem Kunden nicht kündigen, da es hier keinerlei Vertragsbeziehung gibt."
6. Tarife & (versteckte) Kosten
a) Tarife & Selbstbeteiligungen
Welche verschiedenen Tarife gibt es? Kann ich zusätzlich welche abschließen?

Gibt es eine Selbstbeteiligung oder kann ich freiwillig eine vereinbaren? Welche Beträge sind möglich?

Ist eine prozentuale Beteiligung an anfallenden Behandlungskosten möglich? Welche?
3 Tarife

Selbstbeteiligung: 0 Euro, 250 Euro, 500 Euro und 1.000 Euro
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Wie hoch ist die jährliche Versicherungssumme - der höchste Betrag, der ausgezahlt wird?

💡 Das ist ja meist unterschiedlich je nach Tarif, kann aber manchmal zu niedrig sein. Passiert nämlich wirklich etwas Schlimmes, können die Kosten unfassbar hoch sein (besonders in den USA)- und genau für solche Fälle schließt man ja eine Krankenversicherung ab.

Ist die Gesamtsumme vielleicht sogar noch in Teilbeträge für die einzelnen Behandlungsarten unterteilt?
1.000.000 Euro / unbegrenzt / unbegrenzt
c) Beitragserhöhungen nach Alter
In welchen Altersstufen/wie oft werden die Beiträge erhöht? Um wie viel Prozent, oder wie ist das geregelt?

💡 Manche Anbieter sind da nicht sonderlich transparent. Zunächst mag die monatliche Prämie ganz gut aussehen, doch wenn dich jedes Jahr massive Erhöhungen erwarten, dann ist die Versicherung nach kurzer Zeit trotzdem teurer als andere Anbieter.
Alle 5 Jahre gibt es Erhöhungen aufgrund des Alters, siehe Tabelle
d) Versteckte jährliche Beitragserhöhungen unabhängig vom Alter?
Welche jährlichen Beitragserhöhungen gibt es unabhängig vom Alter?

💡 Einige Versicherer bauen sich eine Klausel ein, die ihnen quasi unbegrenzte Beitragserhöhungen (unabhängig vom Alter) ermöglicht.

Dann hast du zwar das Recht, außerordentlich zu kündigen. Wenn du aber z. B. Vorerkrankungen entwickelt hast o. ä., wird es schwer, einen neuen Versicherer zu finden.

Meine hat beispielsweise jedes Jahr die Beitragssumme um 10% erhöht - mit der Begründung, dass internationale medizinische Kosten sich erhöht haben und wegen Inflation.

Wenn du dir das auf 10-20 Jahre oder noch länger ausrechnest, bist du ganz schnell bei Unsummen.

Und das wird dir vorher natürlich nicht mitgeteilt.
Es gibt unregelmäßige Beitragsanpassungen, da konnte die Kundenberaterin mir keine “Regel” nennen. Der eine Tarif wurde z. B. um 2% angepasst letztes Jahr, der andere um 10-11%, aber dafür wurde er vorher jahrelang nicht angepasst.

Was aber hier zu beachten ist, ist, dass du in einem Gruppenvertrag bist. Wenn sich in dieser Gruppe die Kosten erhöhen, beispielsweise weil sich die Herren der Schöpfung in Thailand nur noch von KFC und Chang-Beer ernähren, während du dir als Yoga-Lehrerin auf Bali größte Mühe gibst, dich von Chia-Samen und Bio-Kokosmilch zu ernähren, dann hast du Pech gehabt. Die versauen dir dann deine schön günstigen Beiträge, weil sie die Gesamtkosten in die Höhe treiben und die nun mal auf alle umgewälzt werden.

Anmerkung vom BDAE: "Anhand des Alters- und Zonenmodells haben wir versucht, die Beiträge wesentlich individueller und fairer zu gestalten, damit eine sich gut ernährende Yogalehrerin in Thailand eben nicht benachteiligt wird, wenn sich ein älterer Herr „gehen lässt“ und einen ungesunden Lebensstil pflegt.

Das Thema Beitragsanpassungen haben wir inzwischen auf unserer Webseite in den FAQ erläutert. Auch hierzu hat uns Ihr Vergleich angeregt. Vielen Dank!"
7. Corona & Reisefreiheit
a) Reisefreiheit und Versicherungsschutz trotz Warnungen? Test bezahlt?
Darf ich weiterhin in alle Länder reisen und Versicherungsschutz (vollen oder nur Notfall-?) genießen, selbst wenn diese als Risikogebiet gekennzeichnet sind?

Risikogebiete sind ja außerdem von jedem Land unterschiedlich definiert - wird da Deutschland als Maßstab genommen? Muss ich Reisen vorher melden und/oder um Erlaubnis fragen?

Wird mir der Corona-Test bezahlt?
Reisefreiheit, Behandlungen werden übernommen je nach Tarif, bei medizinischer Notwendigkeit UND nach Anordnung durch einen Arzt.
8. Sonstige Auffälligkeiten & Versteckte Paragraphen
Was ist mir sonst noch beim Lesen der Vertragsbedingungen und in den Gesprächen mit den Kundenberatern aufgefallen?

Welche Paragraphen und Bedingungen sind vielleicht nicht so offensichtlich, haben aber dennoch krasse Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz?

Wo stimmen schriftliche Bedingungen mit mündlichen Aussagen nicht überein?
Zum einen musst du jeden Heimatbesuch und jede Reise in eine andere Zone vorher melden. 42 Tage sind halt auch echt nicht viel - was ist, wenn mal ein Familiennotfall ist und ich länger in Deutschland sein will?

Außerdem bauen die sich auch so viele Kleinigkeiten da ein, bei denen sie die Leistung verweigern können, dass es für mich eine “red flag” ist. Bei den in den Antragsunterlagen gestellten Fragen muss man auch solche Umstände angeben, “denen man nur geringe Bedeutung beimisst”. Ansonsten verletzt man seine Anzeigepflicht und BDAE kann zurücktreten bzw. kündigen. Leider fehlt da eine Definition und das ist komplett offen zur Interpretation, welche deren Anwälte sich sicher vorteilhafter auslegen könnten als du dir. Verletze ich nun meine Pflicht, wenn ich vergesse, eine Mandelentzündung anzugeben, die ich vor 5 Jahren mal hatte? Vor 10? Für Impfkritiker ist BDAE sowieso nichts: “Behandlungen wegen solcher Krankheiten einschließlich ihrer Folgen, die durch die Unterlassung durch die Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene oder gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfungen auftreten, es sei denn, dass medizinische Gründe der Schutzimpfung entgegenstehen. In diesem Falle sind die medizinischen Gründe dem Versicherer durch ein ärztliches Attest zu belegen.”

Anmerkung vom BDAE: "42 Tage Heimatbesuch gibt es nur in den niedrigen Varianten des EXPAT INFINITY. Man hat ja die Wahl und kann auch die Premium-Variante nehmen, dann hat man das Problem nicht mehr. Ihre Kritik beim Thema Impfungen ist nachvollziehbar - dieser Passus ist unverständlich. Wir haben ihn in der Praxis übrigens noch nie angewandt und überarbeiten das „wording“ unserer Versicherungsbedingungen diesbezüglich gerade."