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Dorchester Center, MA 02124
Work Hours
Monday to Friday: 7AM - 7PM
Weekend: 10AM - 5PM
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Ich gehe davon aus, dass dir klar ist, was der Unterschied zwischen einer
Reisekrankenversicherung, einer (befristeten) Auslandskrankenversicherung
und einer (langfristigen) internationalen Krankenversicherung ist.
Krankenversicherungen,
die lediglich für maximal 1-5 Jahre gelten oder keine Vollversicherung
sind, sind nicht enthalten. Dazu gehören HanseMerkur, ADAC, SafetyWing,
STA Travel, TravelSecure etc.
Update November 2020: SafetyWing
hat eine neue Vollversicherung herausgebracht (RemoteHealth), die auch
unbegrenzt gültig ist. Ich werde die Recherche detailliert nachtragen,
habe allerdings keine Eile damit, da SafetyWing dir kündigen kann und ich
sie deshalb sowieso nicht empfehlen würde.
Update März 2021:
Der BDAE hat mich kontaktiert und zu einigen Punkten nochmal Stellung
bezogen. Die Anmerkungen findest du jeweils kursiv unter den jeweiligen
Antworten auf die Fragen.
Telefon-Hotline, etwas Wartezeit, aber ok. Am ersten Tag habe ich nur einen englischsprachigen Mitarbeiter ans Telefon bekommen, bei zweiter Recherche auch einen deutschen.
Mit Abstand der beste Kundenservice. Zwar muss man 2-3 Ziffern in der Hotline eingeben für Sprache etc., aber ich hatte immer innerhalb von 20 Sekunden jemanden am Telefon. Das war nicht nur Zufall, sondern ist deren Serviceversprechen. Deutsche Muttersprachler (Englisch geht natürlich auch), Sitz ist in Hamburg. Da kriegst du auch am Wochenende nie irgendein Call Center am Arsch der Welt ans Telefon. Außerdem geht der Kontakt auch via Whatsapp (Messages, Sprachnachrichten & Anrufe) etc.
Super schnell erreichbar. Deutsche Muttersprachler.
Schlechter Eindruck. Hotline auf Englisch, nach längerem Warten wurde gesagt ich soll in 1-2 Stunden wieder anrufen. An anderem Tag nach wenigen Minuten durchgekommen. Der sprach dann Deutsch, war aber kein Muttersprachler und sehr schwer zu verstehen.
Da ist es leichter, einen One-Night-Stand der dich geghostet hat, ans Telefon zu kriegen. Unglaublich. Unzählige Male habe ich die Telefonnummer angerufen und NIE ging jemand dran. Als ich die Whatsapp-Nummer versucht habe, ging einer dran (deutsch), der unterwegs war und mir sagte wir könnten zwischendurch unterbrochen werden. War dann auch so. Ich hab es noch 3x versucht, aber es ging keiner mehr ran und ich habe nie einen Rückruf erhalten. Auch Tage später geht keiner ran. Wenn die schon potentielle Kunden so behandeln, an denen sie noch Geld verdienen könnten, dann möchte ich nicht wissen, wie sie tatsächliche Kunden behandeln. Aus diesem Grund fehlen auch nachfolgend viele Angaben zu diesem Anbieter, vieles konnte ich nicht schriftlich finden. Ich häng mich weiter dran und versuchs immer mal wieder.
Infos wurden nur extrem ungern gegeben, wenn ich mir nicht vorher ein Angebot online habe erstellen lassen. Das geht nur mit Zustimmung zu Datenspeicherung. Auf die Frage nach jährlicher Beitragsanpassung habe ich die Antwort bekommen: “Dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Das ist schon nicht so hoch, da müssen Sie mir vertrauen.” Ja nee, ist klar. Sehr arrogant und unfreundlich. Der deutsche Kundenberater bei zweiter Recherche war freundlich, allerdings deckten sich seine Ausgaben absolut nicht mit dem, was in den Vertragsbedingungen steht. Nachdem ich viele Erfahrungsberichte und Bewertungen online gelesen habe, wurde mein Eindruck bestätigt. Falsche Angaben und Behandlungszusagen/Kostenübernahmen am Telefon, auf die man sich verlässt, werden nicht eingehalten. Hinhaltetaktiken bei Nachfragen nach Stand der Kostenerstattung. Absolute Katastrophe, ich war echt schockiert.
Sehr gute Gespräche mit allen Mitarbeitern gehabt – super freundlich, transparent und locker. Alles junge Leute, die unseren Lifestyle verstehen. Ich war richtig begeistert – hätte auch nicht gedacht, dass ich das mal über Gespräche mit einer Versicherung sage. Hab sogar richtig viel gelacht und konnte direkt mit dem Business Development Manager Ben sprechen. Die streichen nun sogar einen Abschnitt aus ihren Vertragsbedingungen, weil ich ja alles auseinandergepflückt habe mit ihm und der nicht mehr rein gehörte.
Sehr freundlich, geben bereitwillig Auskunft über alles und sind transparent.
Call-Center Mitarbeiter mit gebrochenem Deutsch hatte leider keine Ahnung von den meisten Dingen (und wohl auch nicht so viel logisches Denkvermögen – sorry), konnte viele Fragen nicht beantworten und ließ meine Fragen unbeantwortet stehen, auch keine Bemühung an höherer Stelle nachzufragen und auf mich zurückzukommen. Typischer Call-Center Mitarbeiter. Und das an einem Wochentag zu Geschäftszeiten – keine Ahnung, was dich da dann nachts oder am Wochenende erwartet, wenn Notfall eintritt.
Die paar Minuten, die ich tatsächlich mit jemandem sprechen konnte, war er recht freundlich, konnte mir aber auch nicht alles so genau sagen. Da kein Rückruf kam und ich auch nach zig erneuten Anrufen nie wieder mit jemandem reden konnte, kann ich nicht mehr Aussagen dazu machen.
Auch wie oben beschrieben. Absolute Katastrophe. Was mich auch noch schockiert hat und diesen Punkt noch bekräftigt: Ich hatte meine Daten für eine Angebotsanforderung eingegeben. Nach dem ersten Gespräch, nach dem ich so richtig genervt war von dem Typen, habe ich schriftlich um Löschung meiner Daten gebeten. Wurde mir auch schriftlich bestätigt. Als ich das nächste Mal anrufe, ohne nochmal vorher meine Daten online angegeben zu haben, fragt der mich nach meinem Namen. Und siehe da, meine ganzen Angaben waren doch noch da – hat er direkt drauf zugegriffen. Der wusste natürlich nicht, dass mir die Löschung von jemand anderem schon mal bestätigt wurde. Ich bleib lieber gar nicht versichert, als zu Cigna zu gehen.
Sehr cool: Du musst niemals in Vorleistung gehen (solange du vor Ort mit Karte zahlen kannst), keinen Cent aus eigener Tasche zahlen. Die haben ein praktisches System entwickelt – eine MasterCard, die sie dir sofort mit dem ortsüblichen Betrag für diese Behandlung aufladen. Du kannst einfach schnell anrufen (die gehen ja sofort dran) oder per Whatsapp die Aufladung anfordern. So wird auch vermieden, dass dich ein besonders touristen-“freundlicher” Arzt abzockt – die kennen die Standard-Preise für Behandlungen in dem jeweiligen Land und klären das ansonsten direkt mit dem Arzt/Krankenhaus vor Ort. Du musst nicht aus eigener Tasche zahlen, es kann dir also nichts passieren. Super stressfrei!
Cool ist, dass du eine Anwartschaft abschließen kannst, wenn du den Vertrag mal ne Weile aussetzen möchtest. Außerdem hast du eine Patienten-Rechtsschutzversicherung inklusive.
Nichts weiter positiv aufgefallen.
Wie oben beschrieben, ich konnte ja nicht mal wirklich mit jemandem sprechen. Unglaublich.
Keine Adresse in Deutschland möglich, muss im ersten Zielland sein.
Deutsche Adresse der Eltern/Freunde z. B. ist ok. Kommunikation erfolgt per App/Whatsapp/Telefon/Email…
Deutsche Adresse der Eltern/Freunde z. B. ist ok. Eine Adresse im Ausland geht auch, Versand dauert dann halt länger. Dokumente werden aber parallel auch per E-Mail geschickt.
Deutsche Adresse der Eltern/Freunde z. B. ist ok
Ziemlich egal. Adresse von Eltern in Deutschland z.B. ist ok – die Versicherungskarte wird halt dorthin geschickt, sonst kann per E-Mail kommuniziert werden.
Beiträge werden nach erstem Zielland berechnet, unabhängig davon, ob du nur kurz dort bist oder bleiben willst. Ziehst du dann weiter und bleibst länger in einer anderen Region, musst du die Region aber ändern.
Interessant ist, dass z. B. Ägypten weitaus teurer ist als Montenegro.
Du musst eine Adresse im ersten Zielland angeben.
Braucht kein erstes Zielland von dir, Beiträge sind nach verschiedenen Zonen berechnet. In der von dir gewählten Zone und den preislich darunter liegenden, kannst du dich überall entsprechend deinem gewählten Tarif behandeln lassen (auch in Deutschland übrigens, wenn in deiner Zone enthalten). Du musst niemals irgendwas vorher melden, kannst hingehen wo du willst. In höheren Preiszonen bist du immer notfallversichert (wie lange siehst du weiter unten). Wenn du dich in einem Land niederlässt, das überhalb deiner Zone liegt, solltest du natürlich die Zone anpassen, damit du dort nicht nur notfallversichert bist sondern alle Behandlungen durchführen lassen kannst.
Ein fixes Zielland ist nicht notwendig, du suchst dir halt eine passende Zone für dich aus. Im Antrag wird aber nach einem Zielland gefragt. Wenn du später allerdings zwischen den Zonen springst, außer es ist nur mal ein kurzer Trip, solltest du deine Zone anpassen da sonst nur kurzer Notfallschutz besteht. Wenn du ständig auf verschiedenen Kontinenten unterwegs bist, dann am besten gleich höchste Zone (4).
In den Vertragsbedingungen steht, dass neue Wohnorte unverzüglich gemeldet werden müssen. Kundenberater sagt, als Wohnsitzloser muss ich nichts melden. Denke das geht so klar, weil Wohnort ist ja nicht gleich Aufenthaltsort. Mehr konnte er mir aber nicht sagen.
In Vertragsbedingungen steht: “Ein Wechsel des Aufenthaltslandes einer versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen, da sich dieser Wechsel auf den Beitrag auswirkt.” Laut Kundenberater gilt das erst ab mehreren Wochen, wenn sich die Region ändert, da es viele verschiedene Preiszonen gibt und Beiträge angepasst werden müssen. Ob du dich dann auf die Aussage des Vertrags oder Kundenberaters verlässt, bleibt natürlich dir überlassen.
Online möglich, Gesundheitsfragen beantworten. Schutz geht ab dem nächsten Tag, Antragsbearbeitung ist auch in der Regel innerhalb eines Tages erledigt.
Vetragsbedingungen: “Sie müssen nach Bedarf ihre vollständige medizinische Vorgeschichte bereitstellen.”
Vertragsabschluss geht innerhalb von 30 Minuten maximal, Schutz beginnt auch SOFORT.
Nichts schriftliches nötig, geht sofort am Telefon solange du deine Zustimmung zur Aufzeichnung gibst. Du musst ein paar Gesundheitsfragen beantworten, die sich auf ernste Erkrankungen in den letzten 5 oder 10 Jahren beziehen, je nach Erkrankung. Dauert so zwei Minuten, bin überrascht wie schnell es ging (bin nun selbst zu PassportCard gewechselt endlich). Gesundheitsprüfung erfolgt bei Vorerkrankungen.
2-5 Tage.
Gesundheitsfragebogen ausfüllen, einscannen, online hochladen. Für zu versichernde Personen ab 60 Jahren ist zusätzlich auf eigene Kosten ein ärztliches Gesundheitszeugnis beizubringen.
Antragstellung kann online erfolgen. Vorerkrankungen können mit versichert werden, wenn diese
nicht schwerwiegend sind, wobei hierfür ein entsprechender Risikozuschlag verlangt wird
Etwa eine Woche.
Online möglich, Gesundheitsfragen beantworten. Bei Vorerkrankung: In diesem Fall muss sich der Antragsteller einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Erkrankungen, die in dem Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Antragsannahme auftreten, werden als Vorerkrankungen betrachtet.
Foyer bietet aber die Möglichkeit einer Moratoriumsklausel („Moratorium
Terms“) was mehr oder weniger bedeutet, dass Vorerkrankungen nach einer Wartezeit von 24 Monaten ggf. mit versichert werden (chronische Erkrankungen werden aber niemals mit versichert, sofern diese als Vorerkrankung, also vor Abschluss der Versicherung vorlagen).
“Sie können Ihre Beiträge entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich mit Kreditkarte zahlen. Alternativ können Sie jährlich per Banküberweisung zahlen.”
11% Aufschlag bei monatlicher Zahlung und 8% bei vierteljährlicher Zahlung
Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Kreditkarte und Lastschrift beides möglich, keine Extrakosten. Kein deutsches Konto notwendig.
Überweisung (im Voraus): Zahlweise jährlich, halbjährlich (+ 2 %);
Kreditkarte (+ 6 %): Zahlweise jährlich, halbjährlich (+ 2 %), vierteljährlich (+ 3 %), monatlich (+ 5 %)
Lastschrift: Zahlweise jährlich, halbjährlich (+ 2 %) vierteljährlich (+ 3 %) monatlich (+ 5 %)
HEISST: bei monatlicher Zahlung mit Kreditkarte sind es 11% mehr – bei den Beträgen ist das enorm!!!
Anmerkung vom BDAE direkt: “Wir bieten nur noch jährliche oder halbjährliche Zahlweise an (Kreditkartenzahlungen sind mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden), dadurch entsteht ein maximaler Zuschlag von plus 8 Prozent. Wir wissen, dass es viel ist, aber wir suchen gerade kostengünstigere Alternativen wie zum Beispiel PayPal.”
Kreditkarte: jährlich 0 % Zuschlag, halbjährlich +3 % Zuschlag, vierteljährlich 4 % Zuschlag und monatlich +5 % Zuschlag;
Banküberweisung (nicht Lastschrift!): jährlich 0 % Zuschlag, halbjährlich +3 % Zuschlag und vierteljährlich 4 % Zuschlag Zuschlag). Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich.
Im Voraus per Banküberweisung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkartenabbuchung. Jährlich, 1/2 und 1/4-jährlich möglich. Monatlich nur mit europäischem Bankkonto.
Foyer gibt einen Rabatt von 5% bei jährlicher Zahlweise – was im Grunde einfach eine andere Schreibweise ist, die Zusatzkosten werden halt von Anfang an mit einberechnet und bei jährlicher Zahlung ggf. abgezogen. Aber die Extrakosten sind schon im angegebenen Preis mit drin, kommen also nicht nochmal drauf – das ist der Unterschied.
“Wir können unter manchen Umständen zustimmen, bestimmte Vorerkrankungen zu einem zusätzlichen Betrag einzuschließen.” Zu Augen und Sehschwäche konnte Kundenberater nichts konkretes sagen ob Kosten dann übernommen werden. Habe nichts in Versicherungsbedingungen dazu gefunden.
Versicherung bei Vorerkrankungen oft möglich, individueller Risikozuschlag fällt natürlich an (Diabetes, Asthma etc. sind zum Beispiel möglich – einfach anfragen). Geht normalerweise ohne viel Papierkram und Ärztebescheingungen, ist aber natürlich individuell unterschiedlich und keine pauschale Aussage.
Kleinigkeiten wie Sehschwäche, Zahnlücke etc. sind nicht relevant und werden nicht als Vorerkrankung gewertet, Kosten für daraus resultierende Behandlungen werden problemlos übernommen. Als ich nun endlich selbst zu PPC gewechselt bin, wurde mir (im Premium-Tarif) sofort die Kostenübernahme für eine Brücke zugesagt, obwohl die Zahnlücken schon lange bestehen – da hat sich meine bisherige Versicherung geweigert gehabt.
Ja, Vorerkrankungen können versichert werden – mit Risikozuschlägen. Sehschwäche oder Zahnlücke zählen auch schon zu Vorerkrankungen. Du musst also wirklich sehr genau alles aus deiner medizinischen Historie angeben. Im Fazit noch mehr dazu, was ich bedenklich finde.
Anmerkung direkt vom BDAE: “Überall wo Zahnersatz und Sehhilfen versichert sind, sind die Kosten für entsprechende Behandlungen bereits in den monatlichen Beitrag einkalkuliert. Es kann natürlich vorkommen, dass aufgrund von mehreren fehlenden Zähnen oder einem grauen Starr zusätzlich Risikozuschläge erhoben werden. Bei der Gesundheitsprüfung wird immer sehr individuell der gesamte Gesundheitszustand bewertet.”
Kundenberater konnte keine Angabe machen zu Dingen wie Sehschwäche, Zahnlücke etc. Auch kein Angebot, das nachzufragen und sich zurückzumelden. Größere Vorerkrankungen nach individueller Prüfung. “Ferner werden Erkrankungen, die zwischen dem Ausfüllen des relevanten Antragsformulars und dem Inkrafttreten Ihrer Police auftreten, ebenfalls als Vorerkrankungen betrachtet.“
Vorerkrankungen sind möglich zu versichern, dann ist eine umfassende medizinische Risikoprüfung zu beantragen. Alternativ “kann der Antragsteller sich – falls er/ sie 55 Jahre oder jünger ist – auch für ein “Moratorium” entscheiden. In diesem Fall wird für eine in den fünf Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene Vorerkrankung nach einer ununterbrochenen Wartezeit von zwei Jahren ohne ärztliche Heilbehandlung, Symptome, Beratung oder Medikation im Zusammenhang mit der Vorerkrankung Versicherungsschutz geleistet.”
Hast du schon eine Zahnlücke, ist eine spätere Krone oder sonstiges in dem Zusammenhang ausgeschlossen. Sehschwäche ist okay, je nach Tarif werden dann Augentests etc. trotzdem bezahlt.
Worldwide including USA and Worldwide excluding USA.
Aber unterschiedliche Beiträge, je nach erstem Zielland.
5 verschiedene Zonen, monatlich änderbar. Du hast, entsprechend deinem Tarif, freie Behandlungswahl in allen Ländern deiner gewählten Zone und denen darunter. In den höheren (=teureren) Zonen, bist du notfallversichert. Dazu in den nächsten Punkten mehr.
4 Zonen, monatlich änderbar. Du hast, entsprechend deinem Tarif, freie Behandlungswahl in allen Ländern deiner gewählten Zone und denen darunter. In den höheren (=teureren) Zonen, bist du notfallversichert. Dazu unten mehr.
3 Zonen: Weltweit; Weltweit ohne USA; nur Afrika.
Du hast, entsprechend deinem Tarif, freie Behandlungswahl in allen Ländern deiner gewählten Zone und denen darunter. In den höheren (=teureren) Zonen, bist du notfallversichert. Dazu unten mehr.
Region 1: Weltweit, Region 2: Weltweit ohne USA.
Du hast, entsprechend deinem Tarif, freie Behandlungswahl in allen Ländern deiner gewählten Zone und denen darunter. In den höheren (=teureren) Zonen, bist du notfallversichert. Dazu unten mehr.
“Der Versicherungsschutz für die Notaufnahme in ein Krankenhaus außerhalb des Versicherungsgebiets beschränkt sich auf maximal drei Wochen pro Reise und auf maximal 60 Tage pro Versicherungsdauer”
Bei Silver Plan z. B. Versicherungssumme gekappt auf 75.000€ – das reicht in den USA absolut nicht aus, die Kosten dort sind enorm. Höchstsummen sind sehr gering angesetzt, außerdem gibt es für alle möglichen Teile eines Bereichs wiederum einzelne Höchstsummen, die schnell ausgereizt sind.
Notfallbehandlung in höherer Zone: 60 Tage pro Reise, lediglich 1 Tag Unterbrechung notwendig, dann wieder 60 Tage, max. halbes Jahr pro Jahr. Keine Nachweise erforderlich (Außer natürlich du reizt das echt aus – das fällt dann schon auf. Immer schön ehrlich bleiben.)
Maximal 42 Tage pro Jahr. Reise soll vorher gemeldet werden: “Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer bzw. dessen Beauftragten anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.”
Anmerkung direkt vom BDAE:
“Wir haben noch nie einen Schaden abgelehnt, wenn jemand das Land nicht gemeldet hat. Das stimmt so nicht. Es ist für den Schadenfall einfach schneller zu prüfen, wenn wir schon das Aufenthaltsland kennen. Wir überlegen, diesen Punkt generell etwas flexibler zu gestalten und haben dies aktuell auf unserer Agenda.”
Maximal 42 Tage. Muss nachgewiesen werden durch Flugtickets etc.
“Heil- oder Folgebehandlungen, bei denen es sich nicht um einen Notfall handelt, sind nicht versichert, selbst dann nicht, wenn Sie nicht in der Lage sind, in ein Land innerhalb Ihres versicherten geografischen Geltungsbereichs zu reisen.”
Hast du also einen Notfall aufgrund einer vorherigen Erkrankung, hast du Pech gehabt – selbst wenn es dir physisch nicht möglich ist, aus Deutschland auszureisen. Gilt also nur bei komplett neuen Erkrankungen/Unfällen.
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt von maximal sechs Wochen nur für medizinische Notfälle, Unfälle und Todesfälle.
180 Tage, Nachweis muss erbracht werden können
Wenn Deutschland in deiner gewünschten Versicherungsregion inkludiert ist (oder in einer niedrigeren Zone als der), dann bist du immer dort versichert und kannst alle Behandlungen nach Wunsch dort machen lassen. Wenn du in niedrigerer Zone bist sind Notfallbehandlungen für 60 Tage pro Reise versichert, lediglich 1 Tag Unterbrechung notwendig, dann wieder 60 Tage möglich. Insgesamt maximal ein halbes Jahr pro Jahr.
Bis zu 6 Monate (kumuliert), anteilig bei Abschluss außerhalb des regulären Versicherungsjahres. ABER: “Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.”
Anmerkung direkt vom BDAE: “Wir haben deswegen noch nie eine Leistung verweigert und bisher nur bei Missbrauchsverdacht einen Nachweis angefordert.”
Bis zu 6 Monate laut Kundenberater, habe ich aber komischerweise nicht gefunden in den Vertragsbedingungen.
Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
Keine
Keine
Alle, die nicht in der eigenen Zone sind, inklusive Heimatbesuche!
Anmerkung direkt vom BDAE: “Wir nutzen das nicht als Leistungsverweigerungsgrund.”
Keine
Laut Kundenberater nur wenn du mehrere Wochen irgendwo bleibst. ABER in Vertragsbedingungen steht: “Ein Wechsel des Aufenthaltslandes einer versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen, da sich dieser Wechsel auf den Beitrag auswirkt.” Wohlgemerkt Aufenthaltsland, nicht Wohnsitzland. Könnte dir also u. U. verweigert werden, weiß nicht wie es in der Praxis aussieht.
Nur aus eigenem Netzwerk, keine freie Wahl!! Alles außerhalb des Netzwerks muss vorher abgesprochen werden – in der Praxis scheint es dann trotzdem zu Absagen zu kommen. Das Partnernetzwerk preisen die auch noch als Pluspunkt für dich an, da krieg ich echt zu viel! “Medical network comprising of over 1 million partnerships, including 89,000 behavioural health care professionals, and 11,400 facilities and clinics.” Das klingt vielleicht nach einer großen Auswahl, ist aber wirklich wenig, wenn du bedenkst, dass das weltweit gilt. Zweiter Kundenberater sagt mir, man hat freie Wahl. Im Vertrag steht aber ganz deutlich, dass es nicht so ist, daher würde ich mich auf mündliche Aussagen nicht verlassen, denn im Streitfall hast du dafür keine Nachweise. Genau so sehen auch die unzähligen Erfahrungsberichte online aus – viele finden nicht mal einen Partnerarzt in einem Umkreis von keine Ahnung wie vielen Kilometern. Selbst wenn sie am Telefon eine Zusage bekommen, dass sie zu Arzt/Krankenhaus XY dürfen, wurde ihnen später die Erstattung verweigert.
Freie Wahl
“Freie Wahl sofern diese nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für ihren Berufsstand – sofern vorhanden – oder die ortsübliche Gebühr abrechnen.”
Freie Wahl
Freie Wahl
Ist gedeckt solange nur Hobby und nicht beruflich.
Alles abgedeckt solange Hobby und nicht beruflich
Abgedeckt solange Hobby und nicht beruflich/Wettkampf
NICHT VERSICHERT!
“Ausschluss bei aktiver Teilnahme an Extrem- oder Profisportarten, insbesondere Bergsport, Wintersport, Pferdesport, Wassersport, Auto- und Motorsport, Kampfsportarten, Luftsport, verschiedene andere Sportarten, wie z. B. Bungeejumping.
Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
Erste 3 Monate: Präventative und routinemäßige zahnärztliche Behandlung
Erste 12 Monate: Größere restaurative zahnärztliche Behandlungen
Erste 18 Monate: Kieferorthopädische zahnärztliche Behandlung
Behandlung von psychischen oder neurologischen Erkrankungen Wartezeit von 12 Monaten, Psychotherapie 12 Monate, Sprachtherapie 12 Monate, Hörgeräte Wartezeit von 48 Monaten, falls nicht durch Unfall verursacht. Ist auch alles abhängig vom gewählten Tarif natürlich, also immer vorher checken.
8 Monate für Entbindung, Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen. 12 Monate für Sehhilfen, Sehtests und Augenlaserbehandlungen. 24 Monate für Unfruchtbarkeitsbehandlungen.
Ja, z. B. bei Psychiatrie und Psychotherapie* (sowieso nur bei stationärer und teilstationärer Behandlung gedeckt, aber dann auch Suizid & Persönlichkeitsstörungen etc ausgeschlossen also fast sinnlos, nur nach Trauma oder so) (nach einer Wartezeit von 10 Monaten)
Zu Beginn gelten Wartezeiten, während dieser besteht Versicherungsschutz nur im Falle von Unfällen. Für Schwangerschaft (einschließlich damit verbundener Komplikationen), Entbindung, psychiatrische Leistungen, Psychotherapie und umfassende zahnärztliche Leistungen betragen die Wartezeiten zehn Monate.
Abgedeckt, solange kein Kriegsgebiet.
Absolute Reisefreiheit! Das ist was für die echten Abenteurer unter uns: Du bist selbst in Kriegsgebieten versichert, solange du nicht aktiv am Kriegsgeschehen teilnimmst.
Yes, auch beim BDAE gilt komplette Reisefreiheit: Du bist selbst in Kriegsgebieten versichert, solange du nicht aktiv am Kriegsgeschehen teilnimmst.
AUFGEPASST – hier wird es etwas tricky: Ausgeschlossen ist ein “Aufenthalt in einem Land, bei dem die britische Regierung ihren Staatsbürgern empfohlen hat, dieses zu verlassen (unabhängig davon, welche Nationalität der Versicherte hat), und von „sämtlichen Reisen“ in dieses Land abrät; oder Reisen oder Aufenthalte, die länger als 28 Tage dauern, in einem Land oder Gebiet, bei dem die britische Regierung „von allen nicht absolut notwendigen Reisen abrät“. Der Ausschluss des passiven Kriegsrisikos gilt unabhängig davon, ob der Anspruch direkt oder indirekt aus einem Krieg, Aufruhr, zivilen Unruhen, Terrorismus, kriminellen oder anderweitigen illegalen Aktivitäten oder Maßnahmen gegen ausländische Feindseligkeiten hervorgeht, unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht.”
Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
Vertragsbedingungen: “Sie müssen vor jeglicher Behandlung eine vorherige Genehmigung einholen.”
Laut Kundenberater: nicht notwendig. Ist ja mittlerweile eine durchgängige Geschichte, dass das nicht übereinstimt.
Also: Du musst dich an Kundendienst wenden, um ein akzeptiertes Krankenhaus/Arzt genannt zu bekommen. In Notfällen, wenn nicht möglich, innerhalb von 48 Stunden melden. Dann werden die “im Rahmen der Versicherung” abgedeckten Kosten erstattet -> da du aber eigentlich verpflichtet bist dich immer vorher zu melden, kann das u. U. schief gehen (wie es viele Erfahrungsberichte schildern).
Einfach kurz per Whatsapp (Nachricht, Sprachnachricht, Anruf) oder telefonisch melden. Dann wird das entsprechende Guthaben auf deine PassportCard MasterCard geladen. Im Notfall klärt PassportCard das direkt mit dem Krankenhaus.
Absprache nötig bei Behandlung von psychischen oder neurologischen Erkrankungen, Psychotherapie, inklusive Massagen, Sprachtherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Chiropraktik und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Stationäre Anschlussrehabilitation, Hospiz. Spätestens 72 Stunden vor allen Krankenhausaufenthalten, Versorgungen im Hospiz und Transplantationen.
Außer bei aufwändigen Zahnbehandlungen, für die ein Kostenplan erstellt wird, musst du bei ambulanten Behandlungen nichts weiter machen. Bei Krankenhausaufenthalten ist es ganz wichtig, dass du diese SOFORT meldest, und nicht erst nach 1-2 Tagen. Dann bekommst du keine Erstattung. Steht in den Vertragsbedingungen, hat mir die Kundenberaterin auch nochmal deutlich gemacht.
Anmerkung vom BDAE: “Es stimmt nicht, dass wir nicht leisten, wenn man sich erst Tage später bei uns meldet. Wir lehnen deswegen keine Leistung ab, wir können bei schneller Meldung einfach dann auch schneller eine Kostenübernahme vereinbaren – wir begleichen auch noch Rechnungen, die Monate später eingereicht wurden, wenn die Kunden in Vorleistung gegangen sind, aber dann dauert die Abwicklung länger.”
Viele Behandlungen benötigen Genehmigung – mindestens fünf Werktage vor Behandlungsbeginn per Post oder Email beantragen.
Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden. Aus den Vetragsbedingungen konnte ich nur entnehmen:
Vorab Erstattungsformular herunterladen und vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen.
Da du nur Zugriff auf Partnernetzwerk hast und vorher um Erlaubnis fragen musst, kann Cigna mit denen direkt abrechnen. Im Notfall, wenn du das nicht kannst, musst du in Vorleistung gehen.
Du musst NIEMALS in Vorleistung gehen, solange du vor Ort mit Karte zahlen kannst (und die Leistung in deinem Tarif gedeckt ist natürlich). PassportCard lädt die erforderlichen Beträge sofort auf deine MasterCard.
Ja, insbesondere bei ambulanten Behandlungen gibt es keine Möglichkeit, direkt mit dem Arzt abzurechnen. Bei sehr schweren Unfällen kann es eventuell anders geregelt werden, aber dazu gibt es keine genaueren Infos.
Anmerkung vom BDAE: “Sprengt die Behandlung das private Budget, dann klären wir das – es gibt die Möglichkeit, dass wir die Kosten direkt übernehmen. Aber hierfür sollten Versicherte bei uns nachfragen, denn es ist kein Standard-Prozess. Bei stationärer Behandlung (im Krankenhaus) fragen die Krankenhäuser oft nach wegen der Kostenübernahme durch den Versicherer. Bei Zahnersatz lassen wir uns einen Heil- und Kostenplan geben und können ebenfalls direkt die Kosten begleichen, so dass Versicherte nicht in Vorleistung gehen müssen.”
k.A.
Eigentlich gehst du immer in Vorleistung. Aber: “Als besonderen Service können wir auf Anfrage die Versicherungsleistung direkt an den Leistungsträger zahlen, der die Rechnung ausstellt, zum Beispiel in Fällen, in denen die Erstattungssumme sehr hoch ist (über 2.000 EUR).”
Nachweise erforderlich. Kostenrückerstattungsformular (gibt verschiedene für verschiedene Leistungen) herunterladen und per E-Mail, Fax oder Post einreichen.
Kein wirklicher Erstattungsprozess da du ja nicht in Vorleistung gehen musst. Einfach Foto von Rechnung per Whatsapp/Email schicken.
Möglich per Email oder Web App. Allerdings sind viele Nachweise mit sehr bestimmten Kriterien erforderlich, siehe im folgenden Abschnitt 4d.
Anmerkung vom BDAE: “Wir bauen uns hier gewisse Sicherheiten ein – in der Praxis läuft das anders ab. Originale müssen bei uns erst ab 1.000 Euro Schadensumme eingereicht werden. Wir verlangen in der Praxis auch keine Übersetzung von den Kunden, sondern bieten per Auszahlungsbögen an, dass die Kunden selber beschreiben, was bei einer Behandlung bzw. einem Arztbesuch gemacht wurde und was die Diagnose ist. Das machen wir auf Vertrauensbasis. Die Originale dienen uns als Sicherheit vor möglichem Betrug.
Unverzüglich –bedeutet nicht nach zwangsläufig 1 bis 2 Tagen. Unsere Kunden haben laut Vertragsbedingungen sogar bis zu 3 Jahre Zeit, ihre Belege nachzureichen – insbesondere bei großen Schäden ist es natürlich sinnvoll, sich „unverzüglich“ zu melden, da es für unsere kalkulatorische Planung gut ist, wenn wir frühzeitig wissen, welche Schadensummen auf uns zu kommen, denn wir müssen ja unseren Versicherer informieren, wie viel Geld wir für die Schadenregulierung voraussichtlich benötigen. Wir arbeiten aber gerade daran, diesen Punkt in den Bedingungen neu zu formulieren – auch dank Ihres Hinweises!”
MyHealth App, Online, Post.
“Bei Kostenbelegen sollte der Versicherte die Originalunterlagen einreichen, die den jeweiligen landestypischen Rechtsvorschriften für die Rechnungserstellung entsprechen müssen. Um die Abwicklung zu erleichtern und die Kosten möglichst schnell erstatten zu können akzeptiert der Versicherer jedoch auch die telekommunikative Übermittlung von Kostenbelegen per E-Mail oder Telefax. Ambulante Behandlungen (geringfügige Erstattungskosten) per E-Mail.”
Innerhalb von 48 Stunden melden. Wann Erstattungsanspruch verfällt, wusste Kundenberater nicht, in Vertragsbedingungen steht nichts.
Keine besonderen Anforderungen an Rechnungen, Honorarnoten etc. Spätestens 36 Monate nach dem Datum der Erbringung der medizinischen Leistungen.
Extrem bürokratische und spezifische Anforderungen! Es gibt haufenweise Möglichkeiten, wie der BDAE eine Erstattung verweigern kann:
“Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn folgende Nachweise erbracht sind: Bezahlte Original-Belege, die den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum der behandelten Person, Namen und Anschrift des Behandlers, die Bezeichnung der Krankheit, die Angabe der vom Behandler erbrachten Leistungen nach Art, Ort und Behandlungszeitraum enthalten müssen.” Nur deutsche oder englischsprachige Belege werden akzeptiert, sonst musst du auf eigene Kosten übersetzen lassen. Alles muss zusammen, gleichzeitig eingereicht werden: Arztrechnung, Rezepte, Verordnungen etc.
Du bist außerdem verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles alle Schäden, die voraussichtlich eine Summe von 1.000 Euro überschreiten, BDAE unverzüglich (nicht erst nach 1-2 Tagen) anzuzeigen. Es gibt noch zahlreiche andere solcher Formulierungen in den Vertragsbedingungen, die jetzt aber den Rahmen sprengen. Deutsche Bürokratie!
Anmerkung vom BDAE: “Wir bauen uns hier gewisse Sicherheiten ein – in der Praxis läuft das anders ab. Originale müssen bei uns erst ab 1.000 Euro Schadensumme eingereicht werden. Wir verlangen in der Praxis auch keine Übersetzung von den Kunden, sondern bieten per Auszahlungsbögen an, dass die Kunden selber beschreiben, was bei einer Behandlung bzw. einem Arztbesuch gemacht wurde und was die Diagnose ist. Das machen wir auf Vertrauensbasis. Die Originale dienen uns als Sicherheit vor möglichem Betrug.
Unverzüglich –bedeutet nicht nach zwangsläufig 1 bis 2 Tagen. Unsere Kunden haben laut Vertragsbedingungen sogar bis zu 3 Jahre Zeit, ihre Belege nachzureichen – insbesondere bei großen Schäden ist es natürlich sinnvoll, sich „unverzüglich“ zu melden, da es für unsere kalkulatorische Planung gut ist, wenn wir frühzeitig wissen, welche Schadensummen auf uns zu kommen, denn wir müssen ja unseren Versicherer informieren, wie viel Geld wir für die Schadenregulierung voraussichtlich benötigen. Wir arbeiten aber gerade daran, diesen Punkt in den Bedingungen neu zu formulieren – auch dank Ihres Hinweises!”
Originaldokumente (Rechnungen), Zahlungsnachweise und Korrespondenz. Musst du 12 Monate lang aufbewahren und auf Verlangen einreichen, ist offiziell Eigentum des Versicherers. Leistungsansprüche müssen aber innerhalb von max. 6 Monaten eingereicht werden.
Ziemlich bürokratische Anforderungen: Eigene Formblätter nötig, vom Arzt und dir ausgefüllt. Alle Rechnungen und Verordnungen müssen damit zusammen eingereicht werden, auf Deutsch, Englisch oder Französisch sein (sonst auf deine Kosten übersetzt werden) und folgendes enthalten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, vom Arzt genau vermerkte Krankheitsbezeichnung (Diagnose) bzw. präzise Umschreibung des Beschwerdebildes oder ICD-Kodes 9 bzw. 10, die einzelnen Leistungen mit Behandlungsdaten und Einzelpreisen, im Rahmen zahnärztlicher Behandlung sind auch die Bezeichnungen der behandelten oder ersetzten Zähne und die jeweils vorgenommenen Leistungen anzugeben. “Der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte müssen unverzüglich dem Versicherer alle zweckdienlichen Auskünfte erteilen und alle Anfragen beantworten, die an dem Versicherten gerichtet werden.” etc. Erstattungsanspruch verfällt nach 3 Jahren.
“Normalerweise innerhalb von fünf Tagen” – Ist natürlich keine Garantie, nach oben sind keine Grenzen gesetzt, also ewig möglich. Genau das beklagen die zahlreichen negativen Erfahrungsberichte online auch – Hinhaltetaktiken, ewiges Hinterherrennen, sehr oft Erstattungsverweigerung trotz vorheriger Zusagen etc.
Entfällt in der Regel, da du ja nicht in Vorleistung gehen musst.
Laut Kundenberaterin: Bei kleineren Dingen wie einem Schnupfen 2-3 Wochen, bei größeren länger. Heißt, das ist komplett offen und sie haben keine zeitliche Verpflichtung. Laut Vertragsbedingungen: “Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlagszahlung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.” Sonst habe ich nichts weiter gefunden – scheint also wirklich keine Grenze nach oben zu geben.
Wenn du nach einem ganzen Monat schon nur das Zugeständnis bekommst, einen Mindestbetrag ausgezahlt zu bekommen, dann klingt das irgendwie nicht so verheißungsvoll, oder?
Anmerkung vom BDAE: “Das ist das worst-case-Szenario, weil es manchmal Stoßphasen gibt, wo wir extrem viele Rechnungen eingereicht bekommen, da kann es länger dauern; kommt auch auf den eingereichten Schaden und Umfang an (manche Kunden sammeln Rechnungen und schicken dann vieles auf einmal zu)”
48 Stunden
Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
Keine Angabe in Versicherungsbedingungen. Laut Kundenberater sollte das nicht passieren weil man ja vorher sowieso mit denen spricht und eine Erlaubnis einholt und das Partnerärzte sind. Im Notfall, also wenn du nicht vorher fragen konntest – viel Glück, das wieder zu bekommen.
Dir kann nichts passieren, da du nie in Vorleistung gehst. PassportCard hat eine Übersicht aller ortsüblichen Kosten, mit den Beträgen wird deine Karte aufgeladen. Wenn der Arzt/das Krankenhaus mehr will, klären die das untereinander. PassportCard – der Schrecken aller Touri-Scammer, haha!
Hier solltest du lieber vorher nachfragen, um auf Nummer Sicher zu gehen. Laut Vertrag hast du zwar keinen Anspruch auf die volle Zahlung, wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Aber der BDAE kennt sich natürlich aus und checkt das vorher für dich ab, wenn du dich bei ihnen meldest.
Anmerkung vom BDAE: “In der Praxis zahlen wir sogar oft mehr als das Ortsübliche.”
PECH GEHABT:
“Außerdem erstatten wir die Kosten für medizinische Dienstleister nur, wenn sie angemessen sind und ihre Höhe den üblichen Gebühren für standardmäßige und allgemein anerkannte medizinische Verfahren entspricht. Wenn uns die Kosten unangemessen erscheinen, behalten wir uns das Recht vor, die Erstattung zu kürzen.”
PECH GEHABT:
“Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen sowie die Leistungen anderer Behandler, soweit die Gebühren im Rahmen der landestypischen Bemessungsgrundlagen berechnet wurden und angemessen sind. Ferner ist der Versicherer zu einer derartigen Herabsetzung seiner Leistungen berechtigt, wenn für eine medizinisch erforderliche Behandlung oder für jede sonstige Maßnahme eine überhöhte Vergütung in Rechnung gestellt wurde.
JA, kann sie:
“Ihre Police wird automatisch erneuert und die Zahlung geht automatisch ein, es sei denn, Sie, oder unter bestimmten Umständen wir, entscheiden sich dazu, sie nicht zu erneuern.” Nicht näher erläutert, was das für Umstände sind.
Wie wir Cigna mittlerweile kennen, ist das kein gutes Zeichen. Ist schon mehrmals passiert, hab ich sowohl von Bekannten gehört als auch in zig Online-Erfahrungsberichten gelesen.
NEIN!
Weder kann dir gekündigt werden, wenn du während deiner Versicherungslaufzeit eine Erkrankung entwickelst, noch können deine Beiträge deshalb erhöht werden!
Hier ist der Unterschied, dass du in einem Gruppenvertrag bist. Laut Kundenberaterin kann dir nicht gekündigt werden. Ich bin aber ehrlich gesagt nicht komplett durchgestiegen, unter welchen Bedingungen oder ob das überhaupt das gekündigt werden kann. Das übersteigt meine Kenntnisse.
UPDATE: Der BDAE hat das nochmal schriftlich für mich aufgeklärt. DIR KANN NICHT GEKÜNDIGT WERDEN.
Originaler Wortlaut: “Es ist richtig, dass es sich bei den von uns angebotenen Versicherungen um so genannte Gruppenversicherungsverträge handelt. Das heißt, dass wir (BDAE) Versicherungsnehmerin sind und mit verschiedenen Versicherern Gruppenversicherungsverträge abschließen. Das ist nicht unüblich und beispielsweise auch bei PassportCard der Fall. In diese Gruppenversicherungsverträge nehmen wir unsere Kunden auf. Demnach besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem BDAE und Versicherer und BDAE und Kunde. Wir (BDAE) können aus keinem Grund (außer bei Nicht-Zahlung) den Vertrag mit dem Kunden kündigen und auch der Versicherer kann dem Kunden nicht kündigen, da es hier keinerlei Vertragsbeziehung gibt.”
Kündbar an sich nicht, aber nach 1 Jahr erfolgt Erneuerung. Wenn dann ein Unfall, chronische Erkrankung o. ä. war: “Wir können die Beiträge, Leistungen und Regeln zum Verlängerungsdatum ändern, u. a. wie wir Beiträge berechnen/festlegen oder die Zahlungsmethode oder Häufigkeit der Zahlungen”
Heißt das, sie können dir nicht kündigen aber die Beiträge so in die Höhe treiben, dass es quasi unbezahlbar wird, oder verlangen, dass du von nun an nur noch jährlich im Voraus zahlen darfst? Scheint mir stark so.
Ich glaube nicht, bin mir aber nicht 100% sicher. Aus den Bedingungen: “In Bezug auf die betroffenen Versicherten endet der Versicherungsvertrag bei Wegfall einer der tariflich vorgesehenen Versicherbarkeitsbedingungen.”
Soweit ich weiß, heißt das nur, dass eine Kündigung möglich ist, wenn du z. B. zurück nach Deutschland ziehst, oder wenn du als Aufenthaltsland z. B. Südafrika angegeben hast, du nun aber die südafrikanische Staatsangehörigkeit angenommen hast – dann bist du ja kein Expat mehr. Dafür kenne ich mich aber nicht gut genau aus.
3 + zahlreiche Zusatztarife für Zähne, ambulante Behandlung etc., das ist sonst alles ausgeschlossen.
Selbstbeteiligung möglich: €0 / €275 / €550 / €1,100 / €2,200 / €5,500 / €7,400
Prozentuale Beteiligung an anfallenden Behandlungskosten möglich:
“First, choose your cost share percentage: 0% / 10% / 20% / 30%
Next, choose your out of pocket maximum: €1,480 or €3,700”
3 Tarife, immer 0€ Selbstbehalt
3 Tarife
Selbstbeteiligung: 0 Euro, 250 Euro, 500 Euro und 1.000 Euro
3 Tarife + zahlreiche Zusatztarife für Zähne, ambulante Behandlung, Schwangerschaft etc., sind sonst ausgeschlossen.
Selbstbeteiligung: 450€ / 750€ / 1.500€ / 3.000€ / 6.000€ / 10.000€
3 Tarife.
Selbstbeteiligung: 0 EUR, 250 EUR, 500 EUR, 1.000 EUR
Silver: 1 Mio, Gold 2 Mio, Platinum unbegrenzt
ABER: gilt vor allem für stationäre Behandlungen, ambulante sind extrem gering, sowieso ist alles auf einzelne Posten aufgeteilt die alle separate Limits haben, insgesamt also geringere Abdeckung als es auf den ersten Blick scheint.
1.000.000 € / 3.500.000 € / 5.000.000 €
1.000.000 Euro / unbegrenzt / unbegrenzt
Care: Höchsterstattungsbetrag €500.000 (niedrig!);
Care Plus: Höchsterstattungsbetrag €1.125.000;
Care Pro: Höchsterstattungsbetrag €2.250.000
Sehr gut: Kein Gesamtlimit bei der jährlichen Erstattungsleistung
Laut Kundenberater ca. 3% jährlich (kannst du dir einfach online ausrechnen und selbst überprüfen)
Alle 5 Jahre gibt es Erhöhungen aufgrund des Alters.
Alle 5 Jahre gibt es Erhöhungen aufgrund des Alters, siehe Tabelle
Laut Kundenberater jedes Jahr 8-10% – das ist VIEL!
Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
Im Grunde hat der Kundenberater mir die Information verweigert.
Seine Aussage: “Das kann ich Ihnen nicht sagen. Da müssen Sie mir schon vertrauen, das ist nicht so viel.”
Entsprechend offiziellem, unabhängigen Index
Es gibt unregelmäßige Beitragsanpassungen, da konnte die Kundenberaterin mir keine “Regel” nennen. Der eine Tarif wurde z. B. um 2% angepasst letztes Jahr, der andere um 10-11%, aber dafür wurde er vorher jahrelang nicht angepasst.
Was aber hier zu beachten ist, ist, dass du in einem Gruppenvertrag bist. Wenn sich in dieser Gruppe die Kosten erhöhen, beispielsweise weil sich die Herren der Schöpfung in Thailand nur noch von KFC und Chang-Beer ernähren, während du dir als Yoga-Lehrerin auf Bali größte Mühe gibst, dich von Chia-Samen und Bio-Kokosmilch zu ernähren, dann hast du Pech gehabt. Die versauen dir dann deine schön günstigen Beiträge, weil sie die Gesamtkosten in die Höhe treiben und die nun mal auf alle umgewälzt werden.
Anmerkung vom BDAE: “Anhand des Alters- und Zonenmodells haben wir versucht, die Beiträge wesentlich individueller und fairer zu gestalten, damit eine sich gut ernährende Yogalehrerin in Thailand eben nicht benachteiligt wird, wenn sich ein älterer Herr „gehen lässt“ und einen ungesunden Lebensstil pflegt.
Das Thema Beitragsanpassungen haben wir inzwischen auf unserer Webseite in den FAQ erläutert. Auch hierzu hat uns Ihr Vergleich angeregt. Vielen Dank!”
Laut Kundenberater nein, in den Versicherungsbedingungen ist die Möglichkeit aber gegeben. Finde es auch ein Warnzeichen und unglaubwürdig, dass da pauschal Nein gesagt wird – Inflation etc. ist ja real, ich bezweifle, dass die niemals ihre Beiträge anpassen.
Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
Ambulante Behandlungen sind immer ausgeschlossen, dafür ist ein Zusatztarif nötig. Auch dann nur wenn medizinisch notwendig.
Ja, alles versichert, volle Reisefreiheit trotz Warnungen. PassportCard bezahlt auch einen Hausbesuch bei Symptomen.
Reisefreiheit, Behandlungen werden übernommen je nach Tarif, bei medizinischer Notwendigkeit UND nach Anordnung durch einen Arzt.
Bezüglich Reisefreiheit: Wusste Kundenberater nicht.
Laut schriftlichen Bedingungen nicht, wenn Auswärtiges Amt UK von nicht unbedingt nötigen Reisen abrät.
Bezüglich Versicherungsschutz: Corona ist Sonderfall laut Kundenberater und versichert, ABER in Versicherungsbedingungen steht Epidemien ausgeschlossen (jegliche “höhere Gewalt”).
Bezüglich Kostenübernahme des Tests konnte Kundenberater mir keine Angabe machen.
Noch keine Angabe, erreiche nach vielen Tagen immer noch niemanden.
Weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Die haben sich so viele Ausschlüsse und Klauseln in ihre Verträge gepackt, dass selbst ich irgendwann keinen Bock mehr hatte, die alle zu lesen. Einfach unfassbar. Ärzte haben null Handlungsfreiheit. Absolut jeder Pups muss von Cigna vorher abgesegnet werden. Hast du einen Unfall, und Cigna sagt dafür die Erstattung zu, heißt das noch lange nicht, dass der Arzt dadurch das Recht hat, einfach ein MRI zu machen. Nein, das muss auch wieder gesondert abgesegnet werden. Dann gibt’s da natürlich noch Verstöße gegen Datenschutz (aus persönlicher Erfahrung, siehe oben bei Kundenservice) und die unzähligen Erfahrungsberichte, welche die Hinhaltungstaktiken, die falschen Aussagen der Mitarbeiter usw. beschreiben. https://de.trustpilot.com/review/www.cigna.com https://www.consumeraffairs.com/insurance/cigna_health.html Wäre ich dort versichert, würde ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Für mich ist das tatsächlich die einzige Wahl, die sich nach meiner Recherche ergeben hat. Wenn du dir die Vertragsbedingungen der anderen (oder meine Zusammenfassung) durchgelesen hast, dann verstehst du, was ich meine.
Du musst niemals in Vorleistung gehen weil du die MasterCard hast, du bist nicht kündbar und hast keine Beitragserhöhungen zu erwarten, wenn du chronisch erkrankst oder sonstiges.
Und genau für sowas sichern wir uns ja überhaupt ab. Im Ernstfall soll es halt reibungslos klappen und wir wollen uns nicht mit Erstattungen herumschlagen oder sogar im Regen stehen gelassen werden.
Der Service ist einfach nur geil für unsere Nomaden-Anforderungen. Alles geht ganz fix per Whatsapp oder mit der App, du bekommst super schnell eine Antwort und da arbeiten keine verstaubten Heinis sondern coole Leute, mit denen du offen reden kannst.
Ich wusste vorher ehrlich gesagt nicht mal, dass es die gibt, bin nur durch meine Recherche auf die gestoßen. Es hat sich aber sofort herausgestellt, dass PassportCard tatsächlich der einzige korrekte Anbieter ist. Sobald ich meinen alten Vertrag kündigen kann, werde ich zu denen wechseln (Anmerkung März 2021: Bin nun gewechselt und serh happy!)
Zum einen musst du jeden Heimatbesuch und jede Reise in eine andere Zone vorher melden. 42 Tage sind halt auch echt nicht viel – was ist, wenn mal ein Familiennotfall ist und ich länger in Deutschland sein will? Außerdem bauen die sich auch so viele Kleinigkeiten da ein, bei denen sie die Leistung verweigern können, dass es für mich eine “red flag” ist. Bei den in den Antragsunterlagen gestellten Fragen muss man auch solche Umstände angeben, “denen man nur geringe Bedeutung beimisst”. Ansonsten verletzt man seine Anzeigepflicht und BDAE kann zurücktreten bzw. kündigen. Leider fehlt da eine Definition und das ist komplett offen zur Interpretation, welche deren Anwälte sich sicher vorteilhafter auslegen könnten als du dir. Verletze ich nun meine Pflicht, wenn ich vergesse, eine Mandelentzündung anzugeben, die ich vor 5 Jahren mal hatte? Vor 10?
Für Impfkritiker ist BDAE sowieso nichts: “Behandlungen wegen solcher Krankheiten einschließlich ihrer Folgen, die durch die Unterlassung durch die Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene oder gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfungen auftreten, es sei denn, dass medizinische Gründe der Schutzimpfung entgegenstehen. In diesem Falle sind die medizinischen Gründe dem Versicherer durch ein ärztliches Attest zu belegen.”
Anmerkung vom BDAE: “42 Tage Heimatbesuch gibt es nur in den niedrigen Varianten des EXPAT INFINITY. Man hat ja die Wahl und kann auch die Premium-Variante nehmen, dann hat man das Problem nicht mehr. Ihre Kritik beim Thema Impfungen ist nachvollziehbar – dieser Passus ist unverständlich. Wir haben ihn in der Praxis übrigens noch nie angewandt und überarbeiten das „wording“ unserer Versicherungsbedingungen diesbezüglich gerade.”
Deren eigene medizinische Beratung ist nicht zuverlässig, darf man sich nicht drauf verlassen, sonst Pech gehabt, wie es im Kleingedruckten steht. Ambulante Behandlungen sind in keinem der Tarife enthalten, nur stationäre! Folgende Leistungen erfordern zusätzlichen Tarif: Rücktransport, Ambulante Behandlungen, Zähne (sogar Notfall!), Schwangerschaft. Mir gefiel der Kundenservice gar nicht, weil weder vernünftiges Deutsch gesprochen wurde, noch irgendeine Kompetenz zu erahnen war. Auf viele Fragen bekam ich gar keine Antwort und mir wurde auch nicht angeboten, das für mich in Erfahrung zu bringen. Die doch gegebenen Antworten widersprachen sich oft mit den Vetragsbedingungen. Das wurde aber nicht verstanden. Die Zuschläge für monatliche Beitragszahlungen sind enorm oder sogar gar nicht möglich. Sportarten wie Tauchen, Bergsteigen, Paragliden usw. sind nicht versichert. Alle Behandlungen in Zusammenhang mit Übergewicht sind ausgeschlossen. Es gibt viele Dinge, die mir nicht gefallen und die ich äußerst alltagsuntauglich finde.
Sehr genaue Anforderungen an Nachweise – viel Bürokratie ist nie ein gutes Zeichen. Dann: “Die Vertragskündigung kann entweder per Einschreiben oder durch Zustellungsurkunde bzw. durch Übergabe des Kündigungsschreibens gegen Empfangsbescheinigung erfolgen.” Hallo? Wir leben im 21. Jahrhundert und sind im Ausland unterwegs, wie umständlich ist das denn? Ansonsten weiß ich leider noch viele Dinge nicht, zum Beispiel bezüglich Reisefreiheit, Sportarten, welche Reisen genau gemeldet werden müssen, Heimatbesuch, eventuelle Zusatzkosten bei bestimmten Zahlungsarten der Beiträge etc. Warum nicht? Zum einen steht in den Vertragsbedingungen nicht sehr viel. Aber vor allem weil es scheinbar fast unmöglich ist, jemanden ans Telefon zu bekommen und zurückgerufen wurde ich auch nicht. Ich muss aber sagen, dass ich generell aus dem Bekanntenkreis gute Dinge gehört habe – unbegrenzte Deckung ist ja auch super. Irgendwann hol ich die telefonische Recherche nochmal nach, da das hier aber nicht mein eigentlicher “Job” ist, ist es nicht Priorität.